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Unterricht

Schulbereich

Die Schülerinnen und Schüler besuchen den Unterricht in der jeweiligen Jahrgangsklasse der Regelschule.

Sie werden während eines Teils der Unterrichtszeit zusätzlich von einer Heilpädagogin bzw. einem Heilpädagogen oder einer pädagogischen Mitarbeiterin begleitet. Die Heilpädagogin bzw. der Heilpädagoge nimmt ergänzend zur Klassenlehrperson die individuelle Förderung der Schülerin oder des Schülers mit verstärkten Massnahmen im integrativen Setting wahr.

Die Abteilung Schulpsychologie (ASP) legt die Intensität der Unterstützung und Begleitung durch heilpädagogische Fachkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen fest.

Lösungen mit Begleitung durch heilpädagogische Fachkräfte haben grundsätzlich Vorrang gegenüber Lösungen mit pädagogischen Mitarbeiterinnen. Wenn keine heilpädagogische Fachkraft eingesetzt werden kann, gewährleistet das Heilpädagogische Zentrum ein Coaching durch eine Heilpädagogin oder einen Heilpädagogen.

Therapien

Die therapeutischen Massnahmen werden vor Ort organisiert.
Zu den im Rahmen einer Sonderschulung anerkannten Therapien gehören:

  • Logopädie
  • Psychomotorik
  • Heilpädagogische Früherziehung
  • Ergotherapie
  • Physiotherapie

Therapie und Förderangebot

In der verstärkten Massnahme im integrativen Setting (vMiS) werden Art und Umfang der Therapiemassnahmen in den Standortgesprächen (siehe Bildungsplanung/Beurteilung) geplant.

Die Schulleitung vMiS sorgt für eine angemessene Unterstützung gemäss den geltenden Richtlinien.

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