Navigieren im Kanton Schwyz

Bewilligungen

Der Kanton Schwyz ist für die Aufsicht der Skilifte, Kleinskilifte/Förderbänder, Schrägaufzügen und Kleinseilbahnen bis 8 Personen zuständig.

Anlagen, welche gemäss der Seilbahngesetzgebung dem Kanton bzw. dem Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (IKSS) unterstehen, benötigen für den Bau und Betrieb eine kantonale Bewilligung.

Neuanlage

Eine Voraussetzung für die Erstellung einer neuen Anlage ist eine rechtmässige Baubewilligung. Das Baugesuch mit den notwendigen Unterlagen ist bei der entsprechenden Standortgemeinde bzw. dem entsprechenden Standortbezirks der Anlage einzureichen.

Das Gesuch für die Betriebsbewilligung ist dem Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons Schwyz, zusammen mit dem IKSS-Formular Gesuch zur Erlangung einer kantonalen Betriebsbewilligung, der Baubewilligung, sowie eine gültigen Haftpflichtversicherungsnachweis einzureichen.

Erneuerung Betriebsbewilligung

Für die Betriebsbewilligungserneuerung ist dem Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons Schwyz, das Datenblatt für die Betriebsbewilligungserneuerung, der aktuelle Inspektionsbericht der IKSS sowie ein gültige Haftpflichtversicherungsnachweis einzureichen.

Kontrolle

Die periodische Kontrolle der verschiedenen Anlagekategorien werden im Auftrag des Kantons Schwyz durch die Kontrollstelle IKSS durchgeführt. Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Kontrollstelle IKSS.

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