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Fachberatung

Sie haben die Vermutung, dass ein Kind oder eine erwachsene Person gefährdet sein könnte oder Sie wissen, dass eine Gefährdung vorliegt. Sie wissen nicht, wie Sie weiter vorgehen sollen und ob Sie eine Meldung bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde machen sollen.

Die Einschätzung, ob eine erwachsene Person oder ein Kind gefährdet ist, kann im Einzelfall sehr anspruchsvoll sein. Um die Situation und die erforderlichen Schritte richtig einzuschätzen, bedarf es entsprechendes Fachwissens. Beide Ämter für Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Schwyz bieten deshalb Privat- und Fachpersonen telefonische Beratung an. Diese Beratung kann bei Bedarf anonymisiert erfolgen, d.h. ohne dass der Namen des betroffenen Kindes oder der betroffenen erwachsenen Person genannt wird.

Wozu eine anonymisierte Fachberatung?

Die KESB ist von Gesetz wegen verpflichtet, zu handeln, wenn sie von der Gefährdung eines Kindes oder einer erwachsenen Person Kenntnis erhält. Erfolgt die Fachberatung anonymisiert, hat die KESB keine Kenntnis, um wen es sich handelt und kann entsprechend keine weiteren Schritte einleiten.

Wer berät mich bei der KESB?

Die Beratung erfolgt durch eine/n Fachmitarbeiter/in oder ein Behördenmitglied mit einer Ausbildung in Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Recht oder Psychologie. Fehlt der Person die Sie berät, das für Ihren Fall erforderliche Fachwissen, so wird sie sich entweder intern erkundigen oder Sie mit einem/einer Mitarbeiter/in mit dem erforderlichen Wissen weiter verbinden.

Wie bereite ich mich auf die Beratung vor?

Das Dokument Gefährdungsmeldung Kind/Jugendliche oder Gefährdungsmeldung Erwachsene hilft Ihnen, sich auf das Beratungsgespräch vorzubereiten.

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