Kindertagesstätten
Möchten Sie eine Kita eröffnen? Wir stehen Ihnen für Fragen zur Bewilligungen einer Kindertagesstätte zur Verfügung. Im Sinne einer einheitlichen Rechtsanwendung der PAVO werden im Kanton Schwyz die Richtlinien für die Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten (KITA) vom 01. November 2015 angewendet
Bewilligung und Aufsicht
Als KITA gelten Einrichtungen, welche mehr als zwölf Wochen pro Jahr und mehr als zwanzig Stunden pro Woche fünf und mehr Kinder tagsüber zur Betreuung aufnehmen. Eine Bewilligung wird erteilt, wenn die Voraussetzungen gemäss den Kantonalen Richtlinien für die Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten erfüllt sind. Dabei erfolgt die Aufsicht und somit die Überprüfung der Betriebsbewilligung in einem Zweijahresrhythmus.
Dokumente
- Richtlinien für die Bewilligung und Aufsicht der Kindertagesstätten (KITA)
- Checkliste Gesuch um Erteilung der Betriebsbewilligung
- Checkliste zur Überprüfung der Betriebsbewilligung