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E-Government-Kommission

Zuständigkeit und Aufgaben

Die E-Government-Kommission hat insbesondere folgende Aufgaben: Sie

  • beurteilt Vorschläge für E-Government-Lösungen
  • veranlasst Vorstudien für E-Government-Lösungen
  • begleitet das Konsultationsverfahren in den Bezirken und Gemeinden
  • stellt Antrag auf Projektierung und Umsetzung einer E-Government-Lösung
  • überwacht die Umsetzung und den Betrieb der E-Government-Lösungen
  • erstattet jährlich Bericht über den Stand der E-Government-Projekte

Für die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen kann sie das Amt für Informatik und Dritte beiziehen.

Mitglieder

Die Schwyzer Stimmbevölkerung hat am 27. September 2009 mit grosser Mehrheit dem Gesetz über das E-Government (SRSZ 140.600, EGovG) zugestimmt. Gemäss § 4 Abs. 2 EGovG setzt sich die E-Government-Kommission aus dem Vorsteher des Finanzdepartements, vier Vertreterinnen oder Vertretern der Bezirke und Gemeinden und vier Personen aus der Wohnbevölkerung und der Wirtschaft zusammen. Gestützt auf § 7 Abs. 3 EGovG wählt der Regierungsrat auf Vorschlag der wichtigen Organisationen und Verbände die Vertreterinnen und Vertreter der Bezirke und Gemeinden sowie der Wirtschaft.

Als Mitglieder der E-Government-Kommission sind für die Amtsdauer 2020-2024 gewählt:

  • RR Herbert Huwiler, Präsident
  • Yolanda Fumagalli, Bezirk Höfe (vszgb)
  • Kristin Nufer, Gemeinde Sattel (vszgb)
  • Josef Walker, Bezirk Einsiedeln (vszgb)
  • Maria Rein, Gemeinde Lachen (vszgb)
  • Christoph Räber, Hurden (Kantonal Schwyzerischer Gewerbeverband)
  • Hans-Peter Moser, Goldau (Wohnbevölkerung)
  • Yvonne Zgraggen, Ibach (Wohnbevölkerung)

Dieser Link ist nur für die Kommissionsmitglieder zugänglich. Interne Dokumente

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