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Aktuelles

Neues Merkblatt zum Beteiligungsabzug juristischer Personen

Infolge der Aufhebung der Statusgesellschaften per 1. Januar 2020 ist die Weisung zur Besteuerung von Beteiligungs-, Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften (HDW) nicht mehr anwendbar. Die darin enthaltenen Ausführungen zum Beteiligungsabzug wurden in ein neues Merkblatt Beteiligungsabzug überführt. Das neue Merkblatt gilt ab sofort.

Aktualisierung Merkblatt «Präponderanz bei Liegenschaften»

Die kantonale Steuerverwaltung hat das Merkblatt «Präponderanz bei Liegenschaften» aktualisiert. Es lautet neu Präponderanzmethode bei Liegenschaften. Das Merkblatt enthält neu Ausführungen zur zivilrechtlichen Betrachtungsweise bei der Zuordnung von Liegenschaften zum Privat- oder Geschäftsvermögen. Es gilt ab sofort.

Aktualisierung Merkblatt «Abzug für Kinderdrittbetreuung und erwerbstätige Alleinerziehende»

Die kantonale Steuerverwaltung hat das Merkblatt Abzug für Kinderdrittbetreuung und erwerbstätige Alleinerziehende angepasst. Das Merkblatt wurde aktualisiert (neuer Höchstabzug bei der direkten Bundessteuer Fr. 25 500.-- und neuer Pauschalabzug für Tagesschulen und Internate Fr. 1200.--) und redaktionell überarbeitet. Es gilt ab sofort. Die in den vorhergehenden Steuerperioden massgebenden Abzüge (Kanton und Bund) werden neu in einem Anhang zum Merkblatt aufgeführt.

Desktop-Applikation eTax.SZ 2023 nP

Aktualisierung Merkblatt «Inventaraufnahme im Todesfall» und Weisung «Inventaraufnahme durch die Erbschaftsämter»

Die kantonale Steuerverwaltung hat das Merkblatt Inventaraufnahme im Todesfall und die Weisung zur Inventaraufnahme durch die Erbschaftsämter angepasst. Die Weisung heisst neu Weisung zur Inventaraufnahme (WIA). Das Merkblatt und die Weisung wurden aktualisiert und redaktionell überarbeitet. Neu wird für den Bezirk Schwyz die Zuständigkeit des Bezirksgerichts für die Inventaraufnahme ausdrücklich erwähnt. Die im bisherigen Merkblatt enthaltene Checkliste (Anhang) wurde entfernt, da deren Inhalt dem Verzeichnis der Vermögensgegenstände im Formular über die Inventaraufnahme im Todesfall weitestgehend entspricht. Im Unterschied zur bisherigen Weisung kann der überlebende Ehegatte neu während des Inventarverfahrens Einsicht in die Steuerakten des verstorbenen Ehegatten nehmen. Das Merkblatt und die Weisung gelten ab sofort.

Gutes Zeugnis für die Steuerverwaltung: Evaluation der Zusammenarbeit der Steuerverwaltung mit Steuervertretern

Nach den Evaluationen 2009 und 2014 hat die Steuerverwaltung Schwyz im Herbst 2023 zum dritten Mal eine Befragung bei den Steuervertretern durchgeführt, um zu ihrer Arbeit und über die Zusammenarbeit eine Aussensicht zu erhalten. Die Bewertung ist erneut sehr positiv ausgefallen und zeigt gegenüber der letzten Befragung nochmals eine Verbesserung.

Elektronische Steuererklärung 2023 für juristische Personen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften

Ab sofort ist eTax.schwyz 2023 JP für juristische Personen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften zum Download verfügbar.

Dieses kostenlose Computer-Programm hilft Ihnen dabei, die Steuererklärung für bis zu fünf juristische Personen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften schnell und einfach zu erstellen.

Online-Lösung eTax.SZ für 2023 ab sofort verfügbar

Die eTax.SZ Online-Lösung ist ab sofort für die Erstellung der ganzjährigen Steuererklärungen 2023 verfügbar.

Die Desktop-Applikation wird voraussichtlich Mitte Februar 2024 veröffentlicht.

Steuerfüsse 2024

Die Steuerfüsse 2024 sind aufgeschaltet. Es sind die für das Jahr 2024 gültigen Gesamtsteuerfüsse pro Gemeinde für Natürliche Personen mit und ohne Kultussteuer sowie die Gesamtsteuerfüsse für Juristische Personen aufgeführt. Der Kanton Schwyz sowie die Gemeinden Freienbach, Wollerau, Altendorf, Schübelbach und neu auch die Gemeinde Feusisberg haben für das Jahr 2024 für natürliche und juristische Personen unterschiedliche Steuerfüsse genehmigt.

Auf der weiter angefügten Tabelle sind die detaillierten Steuerfüsse je Gemeinwesen aufgelistet.

Schwyzer Steuerpraxis – Einstellung des jährlichen Drucks und Versands der Printausgabe sowie des Push-Services per Ende 2023

Abonnentinnen und Abonnenten der Schwyzer Steuerpraxis wurden bisher via Push-Service über schwyzerische und bundessteuerliche Leitentscheide informiert und erhielten die gesammelten Entscheide eines Jahres in einer gebundenen Ausgabe jeweils zu Beginn des Folgejahres. Aufgrund der nachlassenden Nachfrage nach der gebundenen Ausgabe, wegen der fortschreitenden Digitalisierung und aus Gründen der Nachhaltigkeit werden der jährliche Druck und Versand der gebundenen Ausgabe sowie der Push-Service für die Schwyzer Steuerpraxis per 31. Dezember 2023 endgültig eingestellt. Die kantonale Steuerverwaltung publiziert die Leitentscheide zum schwyzerischen Steuerrecht und zum Bundessteuerrecht weiterhin auf ihrer Website (abrufbar unter www.sz.ch/steuern/entscheide) und über ihren kostenlosen Newsletter.

 

Wir bedanken uns bei den Abonnentinnen und Abonnenten für das uns während der vergangenen Jahre entgegengebrachte Vertrauen.

Aktualisierung Merkblatt «Voraussetzungen und Berechnung des Zweiverdienerabzuges»

Die kantonale Steuerverwaltung hat das Merkblatt Voraussetzungen und Berechnung des Zweiverdienerabzuges ab 2024 an den neuen Mindest- und Höchstabzug bei der direkten Bundessteuer angepasst. Es gilt ab Steuerperiode 2024.

Neue Quellensteuertarife 2024

Gestützt auf §§ 89 und 90 des Steuergesetzes vom 9. Februar 2000 hat die Steuerverwaltung die Quellensteuertarife für das Jahr 2024 infolge veränderter Steuerfüsse neu berechnet. Die bei der Berechnung des Quellensteuerabzugs berücksichtigten Pauschalen für Berufskosten (§§ 27 und 28) und für Versicherungsprämien (§ 33 Abs. 1 Bst. d, f und g) sowie Abzüge für Familienlasten (§ 35) sind ausgewiesen. Die Tarife gelten für das ganze Kantonsgebiet und umfassen die Kantons-, Bezirks-, Gemeinde- und Kultussteuern sowie die direkte Bundessteuer. Die neuen Tarife sind nur elektronisch (PDF) verfügbar.

Tax Freedom Days 2023

Die Tax Freedom Days 2023 sind ab sofort verfügbar.

Aktualisierung FAQ’s (Frequently Asked Questions) 2. Säule und Säule 3a

Mit der Umsetzung der AHV-Revision 2021 per 1. Januar 2024 haben sich einige Anpassungen im Bereich der beruflichen Vorsorge ergeben. Dies wurde zum Anlass genommen, die FAQ’s im Bereich 2. Säule und Säule 3a zu aktualisieren:

Steuerstatistik 2020

Die Steuerstatistik 2020 ist ab sofort verfügbar.

Die dazugehörige Medienmitteilung finden Sie hier.

Anpassung Merkblatt «Voraussetzungen für die Gewährung und Berechnung des Zweiverdienerabzuges»

Die kantonale Steuerverwaltung hat das Merkblatt «Voraussetzungen für die Gewährung und Berechnung des Zweiverdienerabzuges» angepasst. Das Merkblatt wurde aktualisiert (neuer Mindest- und Höchstabzug bei der direkten Bundessteuer) und redaktionell überarbeitet. Es lautet neu Voraussetzungen und Berechnung des Zweiverdienerabzuges und gilt ab Steuerperiode 2023. Die Höhe der in älteren Steuerperioden massgebenden Abzüge wird neu in einem Anhang zum Merkblatt geführt.

eTax.SZ 2023 nP unterjährig - WEB Applikation

Ab dem 22.09.2023 ist das unterjährige eTax.SZ 2023 nP verfügbar. Eine Desktop-Applikation (Download) wird für die unterjährige Deklaration nicht angeboten.

Mit dieser unterjährigen Version von eTax.SZ kann keine ganzjährige Steuerdeklaration vorgenommen werden.

Anpassung Weisung zur Gewährung der Akteneinsicht sowie zur Erteilung von Auskünften aus Steuerakten

Die Weisung zur Gewährung der Akteneinsicht sowie zur Erteilung von Auskünften aus Steuerakten (Steuerbuch 60.30) wurde aktualisiert und überarbeitet. Sie lautet neu Weisung zur steuerlichen Akteneinsicht und Amtshilfe (WEA) vom 04.07.2023.

Die wesentlichste Anpassung besteht in der Zusammenstellung aller gesetzlichen Grundlagen und generellen Ermächtigungen des Finanzdepartements im Anhang zur Weisung, welche die Steuerbehörden zur Auskunfterteilung und Amtshilfe berechtigen bzw. verpflichten. Zudem wurde die Weisung an den elektronischen Datenverkehr, das Datenschutzrecht und das geltende Kindes- und Erwachsenenschutzrecht angepasst. Im Weiteren wurden die Zuständigkeiten und Verfahren sowie das Einsichtsrecht der Erben teilweise neu geregelt. Wie bisher sind Akteneinsichtsgesuche und Gesuche um Amtshilfe grundsätzlich schriftlich zu stellen.

Die Weisung findet sofort Anwendung und wird im Steuerbuch publiziert.

Neuer Internetauftritt der Steuerverwaltung

Heute Dienstag, 4. Juli 2023, hat die Staatskanzlei den neuen Internetauftritt des Kantons Schwyz produktiv gestellt. Auch die Steuerverwaltung Schwyz zeigt sich damit in einem neuen Kleid. Mit dem neuen Layout wird die Grundlage für einen benutzer- und bürgerfreundlichen Internetauftritt geschaffen. Die Internetinhalte der Steuerverwaltung wurden grundsätzlich beibehalten, jedoch ist die Seitennavigation grundlegend anders.

Besonders zu erwähnen ist auch der neugeschaffene Bereich mit den eServices der Steuerverwaltung, in dem das steuerliche Dienstleistungsangebot zentral und übersichtlich auffindbar ist. Im Verlauf der nächsten Wochen werden weitere Optimierungen vorgenommen und «Kinderkrankheiten» behoben.

Anpassung Weisung über den Abzug von Liegenschaftskosten (LKW) und Merkblatt Abgrenzung von Anlage- und Unterhaltskosten (Grundstückgewinnsteuer)

Die kantonale Steuerverwaltung hat die Weisung über den Abzug von Liegenschaftskosten (LKW) und das Merkblatt zur Abgrenzung von Anlage- und Unterhaltskosten bei der Grundstückgewinnsteuer an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.

Kosten für Arbeiten an einer neu erworbenen Liegenschaft (Totalsanierung, Renovierung oder Umbau) gelten als werterhaltend, wenn sie aufgrund einer Einzelbetrachtung der Wiederherstellung des früheren Zustands der Liegenschaft dienen. Sie können bei der Einkommenssteuer abgezogen werden, jedoch nicht bei der Grundstückgewinnsteuer. Im Weiteren können die Kosten fest installierter Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen bei der Einkommenssteuer abgezogen werden, sofern sie nicht innert fünf Jahren nach Fertigstellung des Gebäudes installiert wurden. Für die Abziehbarkeit der Kosten bei der Grundstückgewinnsteuer wird umgekehrt vorausgesetzt, dass der Batteriespeicher innert fünf Jahren nach Fertigstellung des Gebäudes installiert wurde.

Die Weisung findet per sofort auf alle offenen Steuerperioden Anwendung, das Merkblatt ab 13. Juni 2023.

Anpassung Merkblatt Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Die kantonale Steuerverwaltung hat das Merkblatt Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen angepasst. Das Merkblatt wurde aktualisiert und redaktionell überarbeitet. Insbesondere wird klargestellt, dass bei der Ermittlung des Formelwerts nicht börsenkotierter Mitarbeiteraktien als Mindestwert der Substanzwert gilt. Liegt dieser unter dem Nennwert, gilt der Nennwert als Mindestwert.

Das Merkblatt findet per sofort Anwendung.

Anpassung der Merkblätter für die Quellenbesteuerung

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 haben sich Änderungen bei den Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien und den Niederlanden in Bezug auf die privatrechtlichen Vorsorgeleistungen als auch die Vorsorgeleistungen aus früherem öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis ergeben. Neu ist jeweils eine Rückerstattung möglich, soweit Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachweislich in der Schweiz nicht von den Steuerbemessungsgrundlagen abgezogen wurden. Eine Rückerstattung kann dem Ansässigkeitsstaat nach Art. 7 des Abkommens vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (SR 0.652.1) mitgeteilt werden.

Ebenfalls eine Änderung hat das Merkblatt «Quellenbesteuerung von Künstlern, Sportlern und Referenten ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz» erfahren. Präzisiert wurden hier die Ausführungen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA unter Ziff. 13.2.1. Die Merkblätter des Kantons Schwyz für die Quellenbesteuerung wurden entsprechend angepasst.

Desktop-Applikation eTax.SZ 2022 ab sofort verfügbar

Die eTax.SZ Desktop-Applikation für das Jahr 2022 ist ab sofort verfügbar.

Mit Chatbot rascher zur Steuerinformation

Ab sofort hilft ein «Chatbot» bei allgemeinen Fragen zum Thema Steuern. Damit alle interessierten Personen zu jeder Stunde auf Fragen zur Steuererklärung und Steuerrechnung, aber auch anderen Bereichen rasch eine Antwort erhalten, haben die Steuerverwaltung und das Amt für Finanzen auf ihrer Homepage einen Chatbot aufgeschaltet. Es handelt sich dabei um einen digitalen Assistenten (Maschine).

Der Chatbot liefert Antworten auf die häufigsten Fragen. Er wird laufend um weitere Antworten ausgebaut. Damit kann dem zunehmenden Bedürfnis um Antworten auf eine einfache und effiziente Art entsprochen werden. Wo der Chatbot keine Antwort bereithält, verweist er an die zuständigen Fachstellen. Die Steuerverwaltung kann über das offizielle Kontaktformular zu Bürozeiten nach wie vor auch direkt telefonisch erreicht werden.

Elektronische Steuererklärung 2022 für juristische Personen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften

Ab sofort ist eTax.schwyz 2022 JP für juristische Personen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften zum Download verfügbar.

Dieses kostenlose Computer-Programm hilft Ihnen dabei, die Steuererklärung für bis zu fünf juristische Personen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften schnell und einfach zu erstellen.

Web-Applikation eTax.SZ 2022 ab sofort verfügbar

Die eTax.SZ Web-Applikation für das Jahr 2022 ist ab sofort verfügbar. Die Desktop-Applikation für das Jahr 2022 wird voraussichtlich Mitte Februar 2023 veröffentlicht.

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