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Apostillen & Überbeglaubigungen

English Version

Bei der Staatskanzlei können Dokumente, die von Schwyzer Behörden und Ämtern oder Urkundspersonen unterzeichnet sind, für die Verwendung im Ausland legalisiert werden. Der Preis pro Legalisation beträgt CHF 25.–.

Einreichung der Dokumente (Original):

Am Schalter:

Bei weniger als fünf Dokumenten ist keine Terminvereinbarung notwendig! Sie können während unseren Öffnungszeiten vorbeikommen. Es ist keine persönliche Vorsprache des Dokumenteninhabers oder der Dokumenteninhaberin notwendig. Sie können eine Person Ihres Vertrauens (keine Vollmacht notwendig) beauftragen. Wir akzeptieren alle gängigen Zahlungsmittel.

Per Post:

Bitte erwähnen Sie in Ihrem Brief das Bestimmungsland der Dokumente und geben Sie uns eine Rücksendeadresse sowie eine Kontaktmöglichkeit (Telefon oder E-Mail) bekannt. Beim Postversand kommen noch CHF 8.– Bearbeitungsgebühren und Porto hinzu.

Adresse:
Staatskanzlei
Bahnhofstrasse 9
Postfach 1260
6431 Schwyz

Für Übersetzungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat des Bestimmungslandes oder an ein Übersetzungsbüro.

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