Navigieren im Kanton Schwyz

Betreuung und Pflege zu Hause

Stehen Sie vor der Entscheidung, für sich selbst oder für Angehörige eine Haushaltshilfe zu organisieren, weil Sie diese Aufgabe nicht – oder nicht umfassend – wahrnehmen können und daher auf Unterstützung anderer Personen angewiesen sind?

Das Angebot an Hilfeleistungen ist so vielfältig wie die Bedürfnisse. Während einige Hilfe nur an wenigen Stunden pro Woche oder pro Tag benötigen, brauchen andere Personen Unterstützung rund um die Uhr.

Haushaltshilfen sind Personen, die zu Ihnen nach Hause kommen, um Sie im Alltag zu unterstützen oder zu betreuen. Der übliche Weg für eine Unterstützung im Haushalt und in der Pflege führt über die öffentliche Spitex. Ergänzende Unterstützung für ältere Menschen bieten ausserdem auch Institutionen wie die Pro Senectute oder das Schweizerische Rote Kreuz an.

Wenn Sie nicht auf die öffentlichen und gemeinnützigen Angebote zugreifen möchten, sondern privat eine Lösung finden wollen, soll Ihnen die Broschüre Betreuung oder Pflege von Angehörigen zu Hause durch Drittpersonen helfen, die komplexen rechtlichen Fragen zu beantworten, die sich bei der Beschäftigung Dritter stellt. Nützliche Adressen und Telefonnummern sind am Schluss dieser Borschüre aufgeführt.

Rechtliche Grundlagen

Wer Pflegetätigkeiten – auch in einem Privathaushalt – leistet, braucht zwingend eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung.

Eine Berufsausübungsbewilligung wird erteilt, wenn die gesuchstellende Person über ein schweizerisch anerkanntes Diplom und über eine mindestens zweijährige praktische Erfahrung verfügt. Die Bestimmungen über das Verfahren zur Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung sind verfügbar unter www.sz.ch/gesundheitsberufe.

Das Merkblatt über ambulante Krankenpflege, Betreuung und Hauswirtschaft zeigt auf, für welche Tätigkeiten eine Berufsausübungsbewilligung erforderlich ist und welche ohne Bewilligung ausgeführt werden dürfen.

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken