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Interinstitutionelle Zusammenarbeit

Interinstitutionelle Zusammenarbeit
Interinstitutionelle Zusammenarbeit

Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) heisst Koordination von Komplexfällen.

Koordiniertes Miteinander im Dienst der betroffenen Menschen und koordinierte Bemühungen aller Institutionen, die Ausgliederung aus dem Erwerbs- und Gesellschaftsleben zu verhindern.

IIZ-Klienten sind grundsätzlich schwieriger zu vermitteln. Sie laufen Gefahr, in unseren Versicherungssystemen von einem zum anderen abgeschoben zu werden. Um das zu verhindern, wurde in den letzten Jahren im Kanton Schwyz zwischen Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, Pro Infirmis, Gemeindesozialdiensten, Amt für Gesundheit und Soziales, Amt für Migration und Amt für Berufsbildung eine Zusammenarbeit aufgebaut, die eine koordinierte Eingliederung ermöglicht. IIZ richtet sich dabei nach den Grundsätzen von Case Management.

Die IIZ-Begriffe werden im  Glossar IIZ erklärt.

An wen richtet sich IIZ?

Die Interinstitutionelle Zusammenarbeit des Kantons Schwyz dient Klienten (IIZ‑Infoblatt) der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung, der Sozialhilfe, der Pro Infirmis, der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, dem Amt für Gesundheit und Soziales, dem Amt für Migration und dem Amt für Berufsbildung. Die nachfolgende Kriterienliste dient dabei zur Orientierung bei der Fallmeldung. Es müssen jedoch nicht zwangsläufig alle Kriterien erfüllt sein.

Der Klient, die Klientin

  • verfügt über ein reales Eingliederungspotential in den Arbeitsmarkt.
  • ist bei mindestens zwei Institutionen angemeldet.
  • ist nur bei einer Institution angemeldet, aber eine Anmeldung bei einer zweiten ist geplant / droht unmittelbar.
  • findet sich mit den verschiedenen Institutionen nicht zurecht, bzw. ist mit den verschiedenen Anforderungen überfordert.
  • ist mit einer Mehrfachproblematik konfrontiert, welche die Eingliederungschancen herabsetzt.
  • kann sich auf eine enge Zusammenarbeit mit dem IIZ-Koordinator einstellen.

Interinstitutionelle Zusammenarbeits-Meldung

Mitarbeitende der IIZ-Partnerinstitutionen können Fälle unbürokratisch telefonisch oder per E-Mail bei der IIZ-Koordinationsstelle melden. Dies löst eine Vorabklärung bei allen involvierten IIZ-Partnerinstitutionen aus. Aufgrund des Resultates dieser obligatorischen Vorabklärung wird in Zusammenarbeit mit den Institutionen entschieden, ob eine Anmeldung für IIZ sinnvoll ist und ein Case-Management gestartet wird.

Interinstitutionelle Zusammenarbeits-Anmeldung durch Vollmacht

Wenn sich nach dieser Vorabklärungsphase der Klient oder die Klientin durch Ausfüllen der IIZ-Einverständniserklärung für den Datenaustausch für einen IIZ-Prozess bereiterklärt, gilt er oder sie formell als angemeldet. Das Ausfüllen einer IIZ-Fallanmeldung durch die Institution erübrigt sich in den meisten Fällen.

Handlungsplan / Umsetzung

In der Folge erstellt der IIZ-Koordinator in Zusammenarbeit mit dem Klienten oder der Klientin und den zuständigen Vertretern der Institutionen (Fallteam) einen für alle verbindlichen Handlungsplan, worin festgehalten wird, wer was innerhalb welcher Zeitspanne erledigt.  Der IIZ-Koordinator überwacht danach die Umsetzung dieses Handlungsplanes und betreut und begleitet den Klienten während der Zeit der Umsetzung.

Abschluss 

Sobald die Ziele des Handlungsplanes erreicht sind, oder andere Umstände eintreten, welche einen weiteren IIZ-Prozess überflüssig machen, wird der Fall abgeschlossen und die Vollmacht für den Datenaustausch erlischt.  

Dokumente

Kantonale IIZ-Tagung 23. März 2023

Links

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