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Zuständigkeit

Zuständigkeiten im Brandschutz

Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz

Einer Brandschutzbewilligung des Amts für Militär, Feuer- und Zivilschutz bedürfen die Erstellung und Änderung sowie die Umnutzung von Gebäuden oder Gebäudeteilen mit hoher Brandgefahr oder grosser Personengefährdung:

  • Mehrfamilienhäuser mit sechs und mehr Erd- und Obergeschossen
  • Fahrzeugeinstellräume ab einer Grundfläche von 600 m2
  • Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Internate, Berg- und Skihäuser sowie Massenlager
  • Spitäler, Kliniken und dergleichen sowie Alters-, Pflege- und Kinderheime, Kinderkrippen und –tagesstätten
  • Restaurants, Saalbauten, Jugendlokale, Dancings und dergleichen
  • Theater, Kinos, Ausstellungs- und Markthallen
  • Kirchen, Schulhäuser, Turn-, Sport- und Mehrzweckhallen
  • Gewerbe-, Industrie- und Bürogebäude sowie Lagerhallen ab 300 m2 Nutzfläche
  • Verkaufsgeschäfte ab 300 m2 Verkaufsfläche
  • Biogasanlagen
  • Flüssiggas-Lager und festinstallierte Flüssiggas-Installationen
  • Photovoltaikanlagen bei oben aufgeführten Gebäuden und Anlagen
  • Indoorfeuerwerk bei Festanlässen

Zuständigkeit der kantonalen Brandschutzexperten (Grafik)

Gemeinden

Einer Brandschutzbewilligung der Gemeinde bedürfen die Erstellung und Änderung sowie die Umnutzung von Gebäuden oder Gebäudeteilen mit normaler Brandgefahr:

  • Wohngebäude bis und mit fünf Erd- und Obergeschossen
  • Fahrzeugeinstellräume bis zu einer Grundfläche von 600 m2
  • landwirtschaftliche Bauten
  • Photovoltaikanlagen bei oben aufgeführten Gebäuden und Anlagen
  • alle übrigen Gebäude, Räume und Anlagen, für die nicht das Amt für Militär, Feuerund Zivilschutz zuständig ist

Zudem benötigt eine Brandschutzbewilligung der Gemeinde:

  • die Erstellung und Änderung von Feuerungsanlagen
  • öffentliche Anlässe, die in Räumen oder Anlagen stattfinden, bei denen mit der gleichzeitigen Anwesenheit von mindestens 100 Personen zu rechnen ist und bei denen eine Anlassbewilligung nach dem Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken erforderlich ist

Brandmelde- und Sprinkleranlagen

Brandmeldeanlagen

Bei Brandmeldeanlagen werden Projektprüfungen und Abnahmekontrollen durch das Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz vorgenommen.

Sprinkleranlagen

Die Swiss Safety Center AG ist die technische Fachstelle für Sprinkleranlagen und zuständig für Projektprüfungen und Abnahmekontrollen.

Gasanlagen

Gasanlagen mit brennbaren Gasen

Bei Gasanlagen mit brennbaren Gasen kann für eine Bewilligung oder Kontrolle erforderlich sein, eine anerkannte Fachstelle beizuziehen. Dies betrifft:

  • Flüssiggas (LPG)
  • Erdgas (Methan, Biogas, Klärgas und Deponiegas), komprimiertes Erdgas (CNG) und verflüssigtes Erdgas (LNG)
  • Wasserstoff
  • brennbare Mischgase

Brandschutzweisung Gasanlagen mit brennbaren Gasen

Erdgasinstallationen

Erdgasinstallationen innerhalb von Gebäuden werden von der örtlichen Gasversorgung auf Übereinstimmung mit den Gasleitsätzen kontrolliert.

Erdgaswerke

Weitere Informationen:

Blitzschutz

Über jedes neu erstellte, erweiterte oder geändertes Blitzschutzsystem ist eine Dokumentation anzufertigen. Für die Dokumentation ist das Formular Installationsattest Blitzschutzsysteme zu verwenden. Im Installationsattest ist durch eine anerkannte BlitzschutzFachperson zu bestätigen, dass die Anlage den technischen Vorschriften entspricht, uneingeschränkt betriebsbereit und mängelfrei ist. Dazu gehört auch das Protokollieren der Messung von Erdübergangswiderständen.

Weitere Informationen

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