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Bauabfälle

Die grössten Abfallfraktionen der Bauabfälle sind Aushub und mineralische Bauabfälle. In der Schweiz fallen jährlich rund 70 Millionen Tonnen Aushub und rund 10 Millionen Tonnen mineralische Bauabfälle an.

Schliessen von Stoffkreisläufen

Jährlich fallen in der Schweiz rund 60-80 Millionen Tonnen Aushub- und Ausbruchmaterial und zusätzlich rund 10 Millionen Tonnen mineralische Bauabfälle an. Davon wird über 80% der Verwertung zugeführt. Das Aushubmaterial und die mineralischen Bauabfälle sind mengenmässig die weitaus grösste Fraktion der Bauabfälle.

Die Bautätigkeit erzeugt ebenfalls einen grossen Ressourcenbedarf. Pro Jahr werden rund 60 Millionen Tonnen Baumaterialien benötigt, davon 50 Millionen Tonnen Kies. Das Bauwerk, also die Gebäude und die Strassen, bilden das Reservoir für die zukünftigen Bauabfälle oder Rohstoffe. Im Interesse der Schonung von natürlichen Rohstoffressourcen und eines sparsamen Umgangs mit dem nur begrenzt zur Verfügung stehenden Deponieraum, sollen mineralische Bauabfälle nach Möglichkeit verwertet werden.

Trotz Mehrmuldenkonzept und strengen Vorschriften zur Verwertung besteht immer noch ein erheblicher Bedarf, Bauabfälle dem Recycling zuzuführen, also Stoffkreisläufe zu schliessen.

Mehrmuldenkonzept

Die sachgerechte Entsorgung der auf den Baustellen anfallenden Abfälle ist in den letzten Jahren zu einer zentralen Aufgabe der Bauwirtschaft geworden. Knapper und damit teurer Deponieraum, erhöhtes Bewusstsein im schonungsvollen Umgang mit den Ressourcen und die gesetzliche Verpflichtung zur Trennung der Materialien in der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) verlangen eine systematische und effiziente Lösung.

In Ergänzung zu den gesetzlichen Anforderungen hat der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) das Mehrmuldenkonzept (MMK) entwickelt. Das praxiserprobte Konzept ist denkbar einfach und gehorcht dem Grundsatz: «Abfall trennen und verwerten».

Die systematische Trennung auf der Baustelle macht aus einem beträchtlichen Teil der vermeintlichen Bauabfällen Wertstoffe, die aufbereitet - nach Einhaltung der Richtlinien für die Verwertung mineralischer Bauabfälle - zurück in den Stoffkreislauf gehen.

Bei sehr kleinen Baustellen, wo sich das Aufstellen von Mulden nicht lohnt, oder aus Platzgründen verunmöglicht wird, müssen die Bauabfälle vom Unternehmer mitgenommen und auf dem Werkhof oder einer bewilligten Aufbereitungsanlage sortiert werden.

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Diese Verordnung ersetzt die Technische Verordnung über Abfälle (TVA). Das Hauptziel der Verordnungsrevision ist die Schonung der Rohstoffe und das Ausschliessen von Schadstoffen. Beispielsweise muss die Bauherrschaft im Baubewilligungsgesuch ein Entsorgungskonzept einreichen, wenn:

  • voraussichtlich mehr als 200 m3 Bauabfälle anfallen; oder
  • Bauabfälle mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen zu erwarten sind.

In der Richtlinie des BAFU für die Verwertung mineralischer Bauabfälle (31/06) wird für die Fraktionen Asphaltgranulat, RC- Kiessande P, A und B, Beton- und Mischabbruchgranulat die stoffliche Zusammensetzung mit dem maximal tolerierten Anteilen an Fremdmaterialien definiert. Reyclingbaustoffe sind ausschliesslich in den definierten Qualitäten zur Verwertung zugelassen. Die geforderte Qualität wird durch Selbstkontrolle und mit Materialanalysen geprüft. Sind die Anforderungen nicht eingehalten, ist aus umweltrelevanten Gründen kein Einbau gestattet. Solches Material muss weiteren Aufbereitungschritten zugeführt oder gemäss der Abfallverordnung abgelagert werden.

Stoffkreislauf

Geeignete Bauschuttfraktionen lassen sich durch Sortieren, Sieben und Brechen zu Recyclingbaustoffen aufbereiten, die als Kiesersatz in gebundener oder loser Form eingesetzt werden können.

Sekundärbaustoffe aus aufbereiteten Bauschuttfraktionen können Schadstoffe enthalten, die sich auf die Umwelt negativ auswirken. Aus umweltrelevanten wie auch bautechnischen Gründen sind daher für solche Materialien bestimmte Qualitätsanforderungen und gezielte Anwendungsbereiche vorgeschrieben. Von grosser Bedeutung ist eine hohe Sortenreinheit der einzelnen Fraktionen.

In der Richtlinie des BAFU für die Verwertung mineralischer Bauabfälle (31/06) wird für die Fraktionen Asphaltgranulat, RC- Kiessande P, A und B, Beton- und Mischabbruchgranulat die stoffliche Zusammensetzung mit dem maximal tolerierten Anteilen an Fremdmaterialien definiert. Sekundärbaustoffe sind ausschliesslich in den definierten Qualitäten zur Verwertung zugelassen. Die geforderte Qualität wird mit Materialanalysen geprüft. Sind die Anforderungen nicht eingehalten, ist aus umweltrelevanten Gründen kein Einbau gestattet. Solches Material muss weiteren Aufbereitungschritten zugeführt oder TVA- konform behandelt bzw. abgelagert werden.

Weitere Informationen

Unter umwelt-zentralschweiz.ch finden Sie Informationen aus den Zentralschweizer Informationsveranstaltungen «Entsorgungskonzept und Schadstoffermittlung».

Zur Unterstützung der Auftraggeber und Unternehmen bei Entsorgungsfragen verweisen wir auf den Entsorgungswegweiser unter www.abfall.ch sowie auf die Plattform für Asbest und Bauschadstoffe unter www.polludoc.ch.

Weitere Informationen zur Behandlung von Bauabfällen erhalten Sie beim Aushub-, Rückbau- und Recycling-Verband Schweiz (ARV) oder aus den Merkblättern.

rechtliche Grundlagen

Merkblätter

Planung Abfallentsorgung

Abfallarten

Bauabfallanlagen

Formulare

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