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Pilz- und Beerensammeln

Pilzsammeln

In den kantonalen Pflanzenschutzreservaten, in den Naturschutzgebieten Schwantenau, Roblosen, Breitried, Schützenried, Oberer Sihlsee, Allmig sowie in den Naturschutzzonen der Naturschutzgebiete Lauerzersee-Sägel-Schutt, Bätzimatt, Nuoler Ried und Frauenwinkel dürfen keine Pilze gepflückt werden (Pläne Naturschutzgebiete).

Mengenbeschränkung

Generell besteht im Kanton Schwyz eine Mengenbeschränkung für das Sammeln von Pilzen (§ 9b Landschafts- und Naturschutzgesetz): Eine Person darf pro Tag nicht mehr als 2 kg Pilze sammeln, Morcheln nicht mehr als 1 kg. Ausserdem sind organisierte Veranstaltungen zum Sammeln von Pilzen untersagt. Seit 2010 existieren im Kanton Schwyz keine Pilzschontage mehr.

Informationen zu diplomierten Pilzkontrolleuren in Ihrer Region oder für Fragen zu Pilzen erhalten Sie bei der Schweizerischen Vereinigung amtlicher Pilzkontrolleure. Detailliertere Informationen zum Pilzschutz erhalten Sie auf der Website Pilze.ch.

Beerensammeln

Das Sammeln von Beeren ist in den Naturschutzgebieten Schwantenau, Roblosen, Breitried, Schützenried, Oberer Sihlsee, Allmig sowie in der Naturschutzzone des Naturschutzgebietes Lauerzersee-Sägel-Schutt untersagt. In den übrigen Gebieten ist das Beerensammeln erlaubt. In diesem Zusammenhang aber jedenfalls zu beachten sind die in den kantonalen Naturschutzgebieten geltenden Betretvorschriften (Naturschutzgebiete).

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