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Wiedereinbürgerungen

Personen, die in der Vergangenheit Schweizerin oder Schweizer waren, können unter bestimmtem Voraussetzungen wiedereingebürgert werden.

Vorgehen

  1. Informieren Sie sich beim Departement des Innern, Abteilung Personenstand/Bürgerrecht über das erleichterte Einbürgerungsverfahren.
  2. Alle erforderlichen Dokumente und Beilagen erhalten Sie bei Ihrer Wohn-, Heimatgemeinde oder beim Staatssekretariat für Migration (SEM).
  3. Schicken Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular zusammen mit allen Beilagen an diese Adresse: Staatssekretariat für Migration SEM, Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern

Hinweis

Das SEM ist für die gesamte Durchführung des erleichterten Einbürgerungsverfahrens sowie für den Entscheid zuständig. Der Kanton Schwyz macht nur Abklärungen für das SEM. Wenden Sie sich deshalb bei Fragen bitte an das Staatssekretariat für Migration.

Gebühren

Bei der Wiedereinbürgerung erhebt nur das SEM eine Gebühr; diese fordert es im Voraus ein. Die Gebühr beträgt CHF 900.– für Volljährige; CHF 650.– für Minderjährige.

Weitere Hinweise

Durch die Wiedereinbürgerung erwerben Sie Ihre früheren Bürgerrechte. Die Schweiz erlaubt das Doppelbürgerrecht/die Mehrstaatlichkeit. Beachten Sie, dass es Staaten gibt, deren Bürgerinnen und Bürger bei Einbürgerung in der Schweiz ihre Staatsangehörigkeit verlieren. Informieren Sie sich deshalb bitte bei der zuständigen Behörde Ihres Herkunftslandes. Weitere Informationen zur Wiedereinbürgerung finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration.

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