Navigieren im Kanton Schwyz

Bürgerrechtsentlassung

Entlassung aus dem Kantons- und/oder Gemeindebürgerrecht

Personen, die ein anderes Kantons- und/oder Gemeindebürgerrecht besitzen oder zugesichert erhalten haben, können aus dem Kantons- und/oder Gemeindebürgerrecht entlassen werden. Das Departement des Innern, Abteilung Personenstand/Bürgerrecht des Kanton Schwyz, ist zuständig für die Entlassung aus dem Kantons- und/oder Gemeindebürgerrecht. Schicken Sie das Entlassungsgesuch zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse: Departement des Innern, Abteilung Personenstand/Bürgerrecht, Postfach 2160, 6431 Schwyz

Dokumente und Kosten

Die Dokumente dürfen in der Regel nicht älter als sechs Monate sein.
Die Entlassung aus dem Kantons- und/oder Gemeindebürgerrecht kostet CHF 150.–.

Zivilstandspapiere

  • Personenstandsausweis für ledige Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
  • Familienschein/Familienausweis für verheiratete, verwitwete oder geschiedene Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
  • Kopie des Reisepasses oder der Identitätskarte
  • Bescheinigung über die Zusicherung oder Erteilung über das Bürgerrecht eines anderen Kantons und/oder einer anderen Gemeinde

Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht

Personen, die in der Schweiz keinen Wohnsitz haben und eine andere Staatsangehörigkeit besitzen oder zugesichert erhalten haben, können aus dem Schweizer Bürgerrecht entlassen werden. Die Entlassung wird von der zuständigen Behörde des Heimatkantons ausgesprochen. Zuständige Behörde im Kanton Schwyz ist der Regierungsrat (§ 2 Bst. c der Vollziehungsverordnung zum eidgenössischen und kantonalen Gesetz über Erwerb und Verlust des Bürgerrechts).

Das schriftliche Entlassungsgesuch ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen schweizerischen Auslandbehörde oder beim Departement des Innern, Abteilung Personenstand/Bürgerrecht, Postfach 2160, 6431 Schwyz, einzureichen.

Dokumente und Kosten

Die Dokumente dürfen in der Regel nicht älter als sechs Monate sein.
Die Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht kostet CHF 200.–.

Zivilstandspapiere

  • Personenstandsausweis für ledige Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
  • Familienschein/Familienausweis für verheiratete, verwitwete oder geschiedene Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
  • Kopie des Reisepasses oder der Identitätskarte 
  • Bescheinigung über die Zusicherung oder Erteilung über das Bürgerrecht eines anderen Staates 
  • Wohnsitzbescheinigung des Wohnsitzstaates

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken