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Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)

Umsetzung im Kanton Schwyz

Der Gewinnsteuersatz wurde ab 01.01.2020 für alle juristischen Personen von 2.25 % auf 1.95 % reduziert und der Satz für die Minimalsteuer (Kapitalsteuer) auf 0.003 % festgelegt. Die Gewinnsteuer wird an die Minimalsteuer (Kapitalsteuer) angerechnet. Somit ist nur die höhere der beiden Steuerarten geschuldet. Bei der Patentbox wird die maximale Entlastung von 90 % gewährt. Der Zusatzabzug für Forschung und Entwicklung beträgt 50 %.

Mit der Steuersatzsenkung auf 1.95 % ergibt sich für juristische Personen mit Sitz in den steuergünstigsten Gemeinden des Kantons ab 01.01.2020 eine effektive Gesamtsteuerbelastung von 11.78 % (inkl. direkte Bundessteuer).

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