Vollmacht für Steuervertretung von Unternehmen
Steuerpflichtige Personen, die für ihre Steuerangelegenheiten einen Vertreter bestimmen, können ein amtliches
Kantonale Steuerverwaltung Schwyz
Team Register
Bahnhofstrasse 15
Postfach 1232
6431 Schwyz
Die gewählte Vollmacht gilt für alle von den jeweiligen Verfahren betroffenen Steuerjahre bis zum Widerruf, welcher ebenfalls an die genannte Adresse zu senden ist.
Die steuerpflichtige Person kann eine der beiden Vollmachtarten wählen (im Vollmachtformular anzukreuzen):
A. Einfache Vollmacht (Standard)
- Vertretung in allen Steuerverfahren mit Ausnahme der Quellensteuer, Grundstückgewinnsteuer und Liegenschaftenschätzungen
- Zustellung von Steuererklärung und Rechnungen an die steuerpflichtige Person und der übrigen Verfahrensakten an den Vertreter.
B. Umfassende Vollmacht
- Vertretung in allen Steuerverfahren
- Zustellung aller Verfahrensakten (inkl. Steuererklärung und Rechnungen) an den Vertreter.
Die einleitenden Ausführungen gelten für beide Vollmachtarten.
Steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland müssen einen in der Schweiz ansässigen Vertreter angeben und ihm eine umfassende Vollmacht gemäss Bst. B erteilen. Alternativ können sie auch eine Zustelladresse in der Schweiz bezeichnen.