Steuerrückerstattung
Antrag auf Rückerstattung der Steuerguthaben (nur für juristische Personen möglich)
Juristische Personen können bei der zuständigen Bezugsbehörde einen Antrag auf Rückerstattung (statt Verrechnung) ihrer Steuerguthaben stellen.
Die Bezugsbehörde entscheidet über den Antrag nach pflichtgemässem Ermessen aufgrund des bisherigen Zahlungsverhaltens der Antragstellerin. Heisst die Bezugsbehörde den Antrag gut, verhängt sie eine Verrechnungssperre. Diese gilt bis zum Widerruf durch die Antragstellerin oder die Bezugsbehörde.