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Wärmenutzung

Von der Oberfläche bis zum Kern der Erde nimmt die Temperatur stetig zu. Dieser thermische Wärmefluss wird Geothermie genannt. Die obersten 20 bis 30 Meter des Untergrundes stehen mehrheitlich im Einfluss der Sonnenenergie. Dieser Bereich ist den Schwankungen der Jahreszeiten ausgesetzt.

Möglichkeiten der Wärmenutzung aus dem Erdinnern

Die genannten Wärmequellen der Erde und der Sonne können zur Energiegewinnung genutzt werden. Geothermie wird mittels Erdwärmesonden aus dem Erdinnern gewonnen. Die im oberflächennahen Grundwasser gespeicherte Sonnenenergie wird mittels Grundwasser -Wärmepumpen entzogen.

Weitere allgemeine Informationen zur Wärmenutzung sind in der Vollzugshilfe «Wärmenutzung aus Boden und Untergrund» zu finden.

Wärmenutzungskarte

In der Wärmenutzungskarte ist anhand einer Ampel-Signatur (rot-gelb-grün) für das gesamte Kantonsgebiet ersichtlich, welche Nutzung an welchem Standort zulässig ist. Die Zulässigkeiten von Erdwärmesonden und Grundwasserwärmepumpen werden in zwei separaten Karten dargestellt.

Erdwärmesonden

Erdwärmesonden nutzen den geothermischen Wärmefluss im Fels oder Festgestein. Pro Laufmeter Sonde kann in der Schweiz mit einer Leistung von etwa 40 Watt gerechnet werden. Somit lässt sich mit einer Sonde von etwa 120 Meter Tiefe ein Einfamilienhaus heizen. Erdwärmesonden sind nur in Gebieten ohne nutzbaren Grundwasserträger zulässig. Sollten oberflächlich geringe Mengen Grundwasser vorhanden sein, muss dieser Bereich der Bohrung zwingend mit einer Schutzvorrichtung versehen werden.

Das Bewilligungsverfahren umfasst die folgenden Schritte:

  • Kostenlose und unverbindliche Vorabklärung beim Amt für Umwelt und Energie
  • Einreichen des Baugesuches über das Online-Tool eBau
     Eine Anleitung zum Erfassen von Baugesuchen im eBau finden Sie hier.
  • Bewilligung durch die Baubewilligungsbehörde (Gemeinde oder Bezirk) unter Auflagen der Gewässerschutzfachstelle
  • Bohrung der Erdsonde und Installation Wärmepumpe
  • Bohrrapport und allfälliges geologisches Profil beim Amt für Umwelt und Energie einreichen

Grundwasser-Wärmenutzungen (und/oder -Kältenutzungen)

Eine Grundwasser-Wärmenutzung ist ab vier Wohneinheiten oder ab 50 kW Leistung bewilligungsfähig (§ 12 lit. e und f des Wasserrechtsgesetz des Kantons Schwyz). Für die Wärmenutzung kommen nur Grundwassergebiete in Frage, in denen eine Trinkwassergewinnung nicht oder nicht mehr möglich ist (z. B. bereits überbaute Gebiete).

Grundwasser-Wärmepumpen erfordern eine regierungsrätliche Konzession, die Federführung des Verfahrens liegt beim Amt für Gewässer. Nähere Informationen finden Sie hier.

Das Bewilligungs- respektive Konzessionsverfahren wird wie folgt abgewickelt:

  • Kostenlose und unverbindliche Vorabklärung beim Amt für Umwelt und Energie
  • Einreichen des Gesuches für eine Sondierbohrung über das Online-Tool eBau (neues elektronisches Baubewilligungsverfahren). Eine Anleitung zum Erfassen von Baugesuchen im eBau finden Sie hier.
  • Bewilligung für die Sondierbohrung durch die Baubewilligungsbehörde (Gemeinde oder Bezirk) unter Auflagen der Gewässerschutzfachstelle
  • Durchführung der Sondierbohrung inkl. Pumpversuch und Wasseranalyse durch einen ausgewiesenen Hydrogeologen
  • Einreichung des Konzessionsgesuches
  • Öffentliches Auflageverfahren durch das Amt für Wasserbau
  • Konzessionserteilung durch den Regierungsrat

Erdkollektoren, Energiekörbe und Energiepfähle

Diese Systeme nutzen die von der Erdoberfläche aufgenommene Sonnenwärme. Sie werden vorab für Einfamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser eingesetzt. Erdkollektoren und Energiekörbe können ausserhalb einer Grundwasserschutzzone S2 grundsätzlich überall eingesetzt werden, sofern der Flurabstand zum mittleren Grundwasserspiegel mindestens zwei Meter beträgt.

Ist für eine Baute aus geotechnischen Gründen (Setzungsgefahr) eine Pfahlfundation erforderlich, können Energiepfähle eingesetzt werden.

Das Bewilligungsverfahren umfasst die folgenden Schritte:

  • Kostenlose und unverbindliche Vorabklärung beim Amt für Umwelt und Energie
  • Einreichen des Baugesuches über das Online-Tool eBau (neues elektronisches Baubewilligungsverfahren). Eine Anleitung zum Erfassen von Baugesuchen im eBau finden Sie hier.
  • Bewilligung gemäss Gewässerschutzgesetz

Weitere Informationen

Formulare

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