Wärmenutzung
Im Erdinnern herrschen konstante Temperaturen, welche ab einer gewissen Tiefe nicht den jahreszeitlichen Temperaturschwankungen unterworfen sind. Die Nutzung dieser Wärme (Geothermie) ist eine gängige und umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen, fossilen Energieträgern. Die im Erdreich gespeicherte Energie wird mittels Erdwärmesonden, die im Grundwasser gespeicherte Energie mittels Grundwasserwärmenutzungsanlagen gefördert. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Vollzugshilfe Wärmenutzung aus Boden und Untergrund.
Erdwärmesonden
Erdwärmesonden nutzen den geothermischen Wärmefluss im nicht wassergesättigten Untergrund. Pro Laufmeter Sonde kann in der Schweiz mit einer Leistung von 20–40 Watt gerechnet werden. Somit lässt sich mit einer Sonde von etwa 150 Metern Tiefe ein Einfamilienhaus beheizen. Erdwärmesonden sind nur in Gebieten ohne nutzbaren Grundwasserträger zulässig.
Das Bewilligungsverfahren umfasst die folgenden Schritte:
- Kostenlose und unverbindliche Vorabklärung beim Amt für Umwelt und Energie.
- Einreichen des Baugesuches mittels eBau.
- Bewilligung durch die Baubewilligungsbehörde (Gemeinde oder Bezirk) unter Auflagen der Gewässerschutzfachstelle.
- Bohrung der Erdsonde und Installation Wärmepumpe.
- Einreichen Bohrrapport und geologisches Profil beim Amt für Umwelt und Energie.
Grundwasserwärmenutzungsanlagen
Die Temperatur von Grundwasser liegt im Kanton Schwyz im Bereich von 8–15 Grad. Diese Wärme kann mit Grundwasserwärmenutzungsanlagen genutzt werden. Solche Anlagen sind im Kanton Schwyz ab vier Wohneinheiten oder ab 50 kW Leistung bewilligungsfähig (§ 12 lit. e und f des Wasserrechtsgesetzes). Für die Wärmenutzung kommen nur Grundwassergebiete in Frage, in denen eine Trinkwassergewinnung nicht oder nicht mehr möglich ist und bestehenden Anlagen nicht benachteiligt werden.
Das Bewilligungs- respektive Konzessionsverfahren wird wie folgt abgewickelt:
- Kostenlose und unverbindliche Vorabklärung beim Amt für Umwelt und Energie
- Einreichen des Gesuches für eine Sondierbohrung mittels eBau.
- Bewilligung für die Sondierbohrung durch die Baubewilligungsbehörde (Gemeinde oder Bezirk) unter Auflagen der Gewässerschutzfachstelle
- Durchführung der Sondierbohrung inkl. Pumpversuch und Wasseranalyse durch einen ausgewiesenen Hydrogeologen
- Einreichung des Konzessionsgesuches
- Öffentliches Auflageverfahren durch das Amt für Umwelt und Energie
- Konzessionserteilung
Detaillierte Informationen zum Thema Grundwasserkonzessionen finden Sie auf der Seite Grundwasserentnahmen.
Erdkollektoren, Energiekörbe und Energiepfähle
Diese Systeme nutzen die von der Erdoberfläche aufgenommene Sonnenwärme. Sie werden vorab für Einfamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser eingesetzt. Erdkollektoren und Energiekörbe können ausserhalb einer Grundwasserschutzzone S2 grundsätzlich überall eingesetzt werden, sofern der Flurabstand zum mittleren Grundwasserspiegel mindestens zwei Meter beträgt. Ist für eine Baute aus geotechnischen Gründen (Setzungsgefahr) eine Pfahlfundation erforderlich, können Energiepfähle eingesetzt werden.
Das Bewilligungsverfahren umfasst die folgenden Schritte:
- Kostenlose und unverbindliche Vorabklärung beim Amt für Umwelt und Energie
- Einreichen des Baugesuches mittels eBau.
- Einreichen des Baugesuches über das Online-Tool eBau (elektronisches Baubewilligungsverfahren)
- Eine Anleitung zum Erfassen von Baugesuchen im eBau finden Sie hier.
- Bewilligung gemäss Gewässerschutzgesetz
Allgemeine Informationen zum Thema Heizung von Gebäuden finden Sie unter Energie und Klima.