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Natur- und Landschaftsschutz

Auf dem Gebiet des Kantons Schwyz gibt es 107 Flachmoore von nationaler Bedeutung, 19 Hochmoore von nationaler Bedeutung, 6 Moorlandschaften von nationaler Bedeutung, 25 Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung, 3 Auengebiete von nationaler Bedeutung und 31 Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. Diese Fülle von Bundesinventarobjekten zeigt die Bedeutung des Kantons Schwyz für den Natur- und Landschaftsschutz und insbesondere für den Moorschutz. Die Bundesinventare bilden die Grundlage für die Bezeichnung von kantonalen Naturschutzgebieten. Im Kanton Schwyz liegen die Biotope von nationaler Bedeutung in der Regel in kantonaler Zuständigkeit. Die sorgen für den Schutz der Biotope von regionaler und lokaler Bedeutung.

Die grossen kantonalen Naturschutzgebiete sind mit Schutzveordnungen (mit zugehörigen Schutzplänen) geschützt. Zum Schutz der kleineren Schutzgebiete (meistens Biotope von nationaler Bedeutung) schliesst das Umweltdepartement Verträge mit Grundeigentümern und Bewirtschaftern ab. Diese Gebiete werden als kantonale Vertragsobjekte bezeichnet.

Kommunale Schutzgebiete

Die Gemeinden sorgen für den Schutz und den Unterhalt der regionalen und lokalen Schutzobjekte, welche in der Regel in den kommunalen Schutzzonenplänen bezeichnet sind. Um eine schutzzielgemässe Nutzung und Pflege der kommunalen Schutzobjekte zu gewährleisten, schliessen die Gemeinden in der Regel Verträge mit den Grundeigentümern und Bewirtschaftern ab. Für Fragen bezüglich kommunaler Schutzgebiete wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Gemeinde.

Biotopinventare des Bundes

Schutzgebietsaufsicht

In den kantonalen Naturschutzgebieten sind Schutzgebietsaufseher und -aufseherinnen im Einsatz. Ihre Hauptaufgaben sind die Sensibilisierung der Besucherinnen und Besucher für die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes und die Information über die Besonderheiten der verschiedenen Gebiete. Im Weiteren kontrollieren sie die Einhaltung der in den Naturschutzgebieten vorgeschriebenen Verhaltensregeln. Bei Übertretungen können sie Ordnungsbussen erteilen.

Einsatzgebiete

  • Naturschutzgebiet Frauenwinkel
  • Naturschutzgebiet Nuoler Ried
  • Naturschutzgebiet Bätzimatt
  • Naturschutzgebiet Moorlandschaft Rothenthurm
  • Naturschutzgebiet Schwantenau-Roblosen
  • Naturschutzgebiet Breitried-Schützenried-Oberer Sihlsee-Allmig
  • Naturschutzgebiet Lauerzersee-Sägel-Schutt
  • Naturschutzgebiet Ibergeregg
  • Vertragsobjekt Itlimoosweiher/Schöni
  • Vertragsobjekt Weberzopf

Merkblätter

Merkblatt Feuerbrandbekämpfung in Hecken

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