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Landschaftsschutzgebiete

Moorlandschaften von nationaler Bedeutung

Moorlandschaften sind in besonderem Masse durch Moore geprägte, naturnahe Landschaften. Ihr moorfreier Teil steht zu den Mooren in enger ökologischer, visueller, kultureller oder geschichtlicher Beziehung. In Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung müssen charakteristische Elemente und Strukturen wie geomorphologische Elemente, Biotope, Kulturelemente und vorhandene traditionelle Bauten und Siedlungsmuster erhalten werden.

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Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN)

BLN-Gebiete sind Landschaften, welche sich durch besondere Schönheit auszeichnen. Sie sollen ungeschmälert erhalten werden.

Bauen in Landschaftsschutzgebieten

Ausserhalb der Bauzonen und speziell in Landschaftsschutzgebieten (BLN-Gebiete und Moorlandschaften) gelten besondere gesetzliche Bestimmungen für Bauten und Anlagen.

In Moorlandschaften sind deshalb Bauten und Anlagen, die weder mit der Gestaltung und traditionellen Nutzung in Zusammenhang stehen, noch der Biotoppflege oder der Aufrechterhaltung der typischen Besiedlung dienen nur zulässig, wenn sie nationale Bedeutung haben, unmittelbar standortgebunden sind und den Schutzzielen nicht widersprechen.

Den Schutzzielen zufolge gelten sowohl in Moorlandschaften als auch in BLN-Gebieten erhöhte Anforderungen an die landschaftliche Einpassung von Bauten und Anlagen. Zur Unterstützung von Bauherren und Architekten bei der Ausarbeitung von Bauprojekten, hat der Kanton Schwyz die Planungshilfe «Bauen in der Landschaft» veröffentlicht. Um bei einem Bauvorhaben die Anforderungen des BLN- und des Moorlandschaftsschutzes frühzeitig einbeziehen zu können, empfehlen wir, das Vorhaben vor der Baueingabe mit dem Fachbereich Natur und Landschaft abzusprechen oder eine Vorabklärung einzureichen.

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