Landschaftsschutzgebiete
Moorlandschaften von nationaler Bedeutung
Moorlandschaften sind in besonderem Masse durch Moore geprägte, naturnahe Landschaften. Ihr moorfreier Teil steht zu den Mooren in enger ökologischer, visueller, kultureller oder geschichtlicher Beziehung. In Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung müssen charakteristische Elemente und Strukturen wie geomorphologische Elemente, Biotope, Kulturelemente und vorhandene traditionelle Bauten und Siedlungsmuster erhalten werden.
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ML 1 Rothenthurm Objektblatt
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ML 3 Schwantenau Objektblatt
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ML 10 Breitried/Unteriberg Objektblatt
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ML 25 Ibergeregg Objektblatt
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ML 235 Sägel/Lauerzersee Objektblatt
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ML 351 Frauenwinkel Objektblatt
Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN)
BLN-Gebiete sind Landschaften, welche sich durch besondere Schönheit auszeichnen. Sie sollen ungeschmälert erhalten werden.
- BLN-Gebiete in neuem Fenster öffnen
- 1307 Glaziallandschaft zwischen Lorzentobel und Sihl mit Höhronenkette Objektbeschreibung
- 1308 Moorlandschaft Rothenthurm-Altmatt-Biberbrugg Objektbeschreibung
- 1309 Zugersee Objektbeschreibung
- 1405 Frauenwinkel-Ufenau-Lützelau Objektbeschreibung
- 1406 Zürcher Obersee Objektbeschreibung
- 1601 Silberen Objektbeschreibung
- 1604 Lauerzersee Objektbeschreibung
- 1606 Vierwaldstättersee mit Kernwald, Bürgenstock und Rigi Objektbeschreibung
- 1607 Bergsturzgebiet von Goldau Objektbeschreibung
Bauen in Landschaftsschutzgebieten
Ausserhalb der Bauzonen und speziell in Landschaftsschutzgebieten (BLN-Gebiete und Moorlandschaften) gelten besondere gesetzliche Bestimmungen für Bauten und Anlagen.
In Moorlandschaften sind deshalb Bauten und Anlagen, die weder mit der Gestaltung und traditionellen Nutzung in Zusammenhang stehen, noch der Biotoppflege oder der Aufrechterhaltung der typischen Besiedlung dienen nur zulässig, wenn sie nationale Bedeutung haben, unmittelbar standortgebunden sind und den Schutzzielen nicht widersprechen.
Den Schutzzielen zufolge gelten sowohl in Moorlandschaften als auch in BLN-Gebieten erhöhte Anforderungen an die landschaftliche Einpassung von Bauten und Anlagen. Zur Unterstützung von Bauherren und Architekten bei der Ausarbeitung von Bauprojekten, hat der Kanton Schwyz die Planungshilfe «Bauen in der Landschaft» veröffentlicht. Um bei einem Bauvorhaben die Anforderungen des BLN- und des Moorlandschaftsschutzes frühzeitig einbeziehen zu können, empfehlen wir, das Vorhaben vor der Baueingabe mit dem Fachbereich Natur und Landschaft abzusprechen oder eine Vorabklärung einzureichen.