Gesundheitsschutz
Jugendschutz
Die SECO-Broschüre Jugendarbeitsschutz - Informationen für Jugendliche bis 18 Jahre gibt Auskunft über die wesentlichen Sonderbestimmungen zum Schutz der jugendlichen Arbeitnehmenden gemäss Arbeitsgesetz und Jugendarbeitsschutzverordnung.
Sie soll auf möglichst einfache Art und Weise informieren und gibt Antworten auf:
- Für wen gilt das Arbeitsgesetz? Gibt es noch andere Gesetze?
- Gibt es Arbeiten, die für Jugendliche verboten sind?
- Welche Altersgrenzen und Arbeitszeiten sind bei der Beschäftigung Jugendlicher zu berücksichtigen?
- Darf in der Nacht und am Sonntag gearbeitet werden?
- Welche besonderen Pflichten hat der Arbeitgeber, wenn er Jugendliche beschäftigt?
Weitere Informationen zu einer generellen Beschäftigung Jugendlicher unter 15 Jahren - was eine kantonale Bewilligung mit ärztlicher Untersuchung voraussetzt - sind unter anderem auf der Seite Arbeitnehmerschutz/Jugendliche des SECO erhältlich. Das Meldeformular für die Beschäftigung Jugendlicher unter 15 Jahren muss mindestens 14 Tage vor der Beschäftigungsaufnahme beim Arbeitsinspektorat eingereicht werden.
Als Arbeitsinstrument für Ärztinnen und Ärzte wurde ein Leitfaden zur ärztlichen Eignungsuntersuchung für Jugendliche konzipiert.
Mutterschutz
Die SECO-Broschüre Mutterschutz - Information für Schwangere, Stillende und Wöchnerinnen in einem Arbeitsverhältnis gibt Auskunft über die Bestimmungen zum Schutz von Schwangeren, Wöchnerinnen und stillenden Müttern und die Voraussetzungen, unter denen diese Frauen beschäftigt werden dürfen.
Mutterschaftsurlaub
Arbeitnehmerinnen haben nach der Niederkunft Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen (oder 98 Tagen) (Art. 329f OR). Der Urlaub ist an einem Stück zu nehmen, es ist keine Unterbrechung möglich.
Während des Mutterschaftsurlaubes hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf 80% des Lohnes in Form von Taggeldern (Art. 16e EOG). Informationen zur «Mutterschaftsentschädigung» erhalten Sie von den AHV-Ausgleichskassen oder im Internet unter https://www.ahv-iv.ch.
Mobbing / sexuelle Belästigung / Stress
Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz
Der Arbeitgebende muss dafür sorgen, dass die physische und psychische Integrität der Arbeitnehmenden gewahrt bleibt, was auch die Achtung ihrer Persönlichkeit einschliesst. Eingriffe in die persönliche Integrität sind zum Beispiel: Sexuelle Belästigung, Mobbing, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der Religion.
Mobbing
Mobbing (aus dem Englischen «to mob» = anpöbeln, schikanieren) bedeutet: Sie werden am Arbeitsplatz von Vorgesetzten oder Mitarbeitenden wiederholt und über längere Zeit schikaniert, belästigt, beleidigt oder ausgegrenzt. Dagegen sind einmalige Vorfälle kein Mobbing. Auch kann man nicht von Mobbing sprechen, wenn zwei etwa gleich starke Parteien in Konflikt geraten.
- Checkliste – Sind Sie ein Mobbing-Opfer?
- Mobbing und andere Belästigungen - Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung
Mitarbeitende oder Vorgesetzte belästigen Sie sexuell mit Worten, Bildern oder körperlich und verletzen damit Ihre persönliche Integrität.
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Ein Ratgeber für Arbeitnehmende
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Informationen für Arbeitgebende
- Checkliste Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Weitere Informationen zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Stress
Sie können sich am Abend nicht mehr entspannen, Sie wissen nicht mehr, wo Ihnen der Kopf steht, weil die Anforderungen und Aufgaben Sie zu erdrücken drohen? Das sind deutliche Anzeichen für eine Überbeanspruchung. Stress ist ein Zustand unangenehmer Dauererregung und Anspannung, hervorgerufen durch eine Aufgabe oder Anforderung, von der Sie nicht wissen, ob Sie sie tatsächlich bewältigen können.