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Lärm

Bei Lärmfragen ist grundsätzlich das Amt für Umwelt und Energie zuständig. Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf der Seite zum Thema Lärm in Industrie und Gewerbe

Sind Emissionen und/oder Immissionen von Gewerbe zu beklagen, so spielt die Gebietseinteilung (Industrie-, Gewerbe-, Wohnzone) eine bedeutende Rolle. Besonders an Sonn- und Feiertagen unterscheiden Gemeinden den Betrieb von unterschiedlichen Anlagen (z. B. Autowaschstrassen). Neben den von den Gemeinden verordneten Ruhezeiten regelt das Arbeitsgesetz und das kantonale Ruhetagsgesetz das Anstellen von Arbeitnehmenden an diesen Tagen.

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