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Bodenschutz

Der Boden erfüllt wichtige Funktionen für das Leben auf der Erde. Sei es als Lebensraum für zahlreiche Lebewesen, die Filtration und der Rückhalt von Regenwasser, als Grundlage für die Lebensmittelproduktion oder als Speicherung von Kohlenstoff.

Der Boden, unsere Zukunft

Der Boden ist die äusserste belebte Verwitterungsschicht der Erdrinde. Die Bodenbildung setzte nach der letzten Eiszeit vor rund 10‘000 Jahren ein. Für die Entwicklung sind verschiedene Faktoren wie Ausgangsgestein, Klima, Bodenlebewesen und Geländeform verantwortlich. In entwickelten Böden wird die organische Substanz abgebaut und bildet mit den Mineralien des Ausgangsgesteins Bodenkrümel. In 100 Jahren bildet sich ca. 1 cm Boden.

Bodenaufbau

Horizont A (Oberboden)

Die oberste Bodenschicht, also die stark belebte und nährstoffreiche Hauptwurzelschicht, welche zwischen 5 bis 30 cm mächtig ist, bezeichnet man als Humus, Oberboden oder auch A-Horizont. Diese Schicht kann durch ihre dunkle Farbe im Profil klar erkannt werden. Bei ackerbaulich genutzten Böden entspricht dies etwa der gepflügten und bearbeiteten Tiefe.

Horizont B (Unterboden)

Die darunterliegende Bodenschicht kann wenige cm bis weit über einen Meter mächtig sein und ist in der Regel deutlich heller gefärbt, da sie weniger Humus (organischer Anteil) enthält. Sie ist dadurch auch weniger belebt. Wurzeln und Wurmgänge sind aber oft noch bis in grosse Tiefe anzutreffen. Man nennt diese Schicht Unterboden oder B-Horizont: Weitere Begriffe sind beispielsweise auch Stockerde, Roterde oder zweiter Stich.

Horizont C (Aushub)

Die unterhalb des eigentlichen Wurzelraumes liegende Schicht ohne biologische Aktivität wird als Muttergestein, Untergrund oder C-Horizont bezeichnet und wurde vom Bodenbildungsprozess noch nicht erfasst. In der Bauwirtschaft entspricht dieses Material dem Aushub. Diese Schicht ist Ausgangsmaterial für die weitere Entwicklung des darüberliegenden Bodens.

Ober- und Unterboden bilden zusammen den «Boden» nach Umweltschutzgesetz (USG). Zur langfristigen Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit erliess der Bundesrat 1998 die Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo).

Sowohl für die Verwertung von Boden als auch für die Verwertung des Aushubmaterials hat das BAFU Vollzugshilfen erarbeitet.

Schutzkonzept

Der Boden ist eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen. Als Hauptursachen der Bodenzerstörung gelten Versiegelung (Überbauung), Erosion, Verdichtung, Überdüngung und Vergiftung. Der Bodenschutz will diese Gefahren mit einer breiten Palette von Massnahmen entschärfen. Unter Bodenschutz versteht man:

  • Quantitativer Bodenschutz: Schutz des Bodens vor Versiegelung (Überbauung)
  • Qualitativer Bodenschutz: Schutz des unversiegelten Bodens vor Veränderung der natürlichen Beschaffenheit (Schutz der Bodenfruchtbarkeit)

Qualitativer Bodenschutz

Grundlage bilden Art. 33 bis 35 des Umweltschutzgesetzes (USG) und gestützt darauf die Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo). Nach VBBo werden chemische Bodenbelastungen durch natürliche oder künstliche Schadstoffe anhand von Richt-, Prüf- und Sanierungswerten beurteilt:

Richtwerte

Richtwerte geben die Schadstoffbelastung an, bei deren Überschreitung die Fruchtbarkeit des Bodens langfristig nicht mehr gewährleistet ist. Steht fest oder ist zu erwarten, dass in bestimmten Gebieten Belastungen des Bodens die Bodenfruchtbarkeit gefährden, so sorgen die Kantone dort für eine Überwachung der Bodenbelastung und prüfen Massnahmen zur Verhinderung des weiteren Anstiegs der Belastung.

Prüfwerte

Prüfwerte weisen auf eine konkrete Gefährdung von Menschen, Tieren oder Pflanzen hin. Diese ist im Einzelfall zu überprüfen. Prüfwerte liegen zwischen den Richt- und den Sanierungswerten.
Mit dem Handbuch «Gefährdungsabschätzung und Massnahmen bei schadstoffbelasteten Böden» kann eine mögliche Gefährdung für Menschen, Tiere oder Pflanzen (Schutzgüter) abgeschätzt werden. Das Handbuch und verschiedene Hilfsmittel können auf der Website des Bundesamts für Umwelt abgerufen werden.

Sanierungswerte

Sanierungswerte geben die Belastung an, bei deren Überschreitung bestimmte Nutzungen ohne Gefährdung von Menschen, Tieren oder Pflanzen nicht mehr möglich sind. Sind in einem Gebiet die Sanierungswerte überschritten, so verbieten die Kantone die davon betroffenen Nutzungen und ordnen gegebenenfalls Massnahmen an, mit denen die Bodenbelastung so weit unter die Sanierungswerte gesenkt werden, dass die beabsichtigte standortübliche Bewirtschaftungsart ohne Gefährdung möglich ist.

Eine Zusammenstellung der Richt-, Prüf- und Sanierungswerte von einzelnen Schadstoffen befindet sich in Anhang 1 der VBBo.

Weiter enthält die VBBo Vorschriften, die den physikalischen Bodenschutz (gegen Bodenerosion und -verdichtung, Umgang mit Bodenaushub) betreffen.

Boden-Beobachtungsnetz

Verschiedene Kantone haben seit Anfang der 90er Jahre ein kantonales Bodenbeobachtungsnetz (KABO) aufgebaut. Auch der Kanton Schwyz hat zwischen 1989 und 2008 insgesamt 38 Bodenstandorte untersucht. Seit 2009 betreiben die Zentralschweizer Kantone ein gemeinsames Bodenbeobachtungsnetz (KABO-ZCH).

Seit der Industrialisierung hat die von Menschen verursachte Belastung der Böden mit Schadstoffen stark zugenommen. Schwermetalle wie beispielsweise Blei, Cadmium, Zink oder Kupfer gelangten in den vergangenen 100 Jahren durch Feuerungsanlagen, industrielle Prozesse oder den motorisierten Strassenverkehr via Schornsteine und Auspuffe über die Luft in den Boden. Aber auch die aufstrebende Landwirtschaft mit den zunehmenden Einsätzen von Kunstdüngern und Pflanzenschutzmitteln trug wesentlich zur Belastung bei.

Für die Beobachtung der Schadstoffbelastungen und die Erfassung von möglichen zeitlichen Veränderungen sowie zur Überwachung der langfristigen Entwicklung der Bodenfruchtbarkeit hat der Kanton Schwyz seit 1989 bisher an 38 Standorten unterschiedlich genutzte Böden (Kunstwiesen, Naturwiesen, Alpweiden, Acker- und Obstbau, Wald, Industriezonen und Naturschutzgebiete) untersucht.

Diese Untersuchungen werden durch die nationale Bodenbeobachtung (NABO) des Bundes ergänzt, welche im Kanton Schwyz an zwei Standorten (Seebodenalp, Alpthal) in jeweils zeitlichen Abständen Bodenproben entnehmen.

rechtliche Grundlagen

Merkblätter

weitere Informationen

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