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Berufswahlprozess

Für Jugendliche mit vMiS und ihre Erziehungsberechtigten ist der Übergang von der Schulzeit ins Berufs- und Erwachsenenleben eine Herausforderung. Die Auseinandersetzung und Planung muss frühzeitig beginnen. Eine Anmeldung bei der IV-Berufsberatung ist im ersten Oberstufenschuljahr erforderlich. Der Berufswahlprozess erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, der Klassenlehrperson, der Heilpädagogin / dem Heilpädagogen und der IV-Berufsberatung.

Die Klassenlehrperson trägt die Verantwortung für die Koordination des Berufsfindungsprozesses aller Lernenden, auch für die Schülerinnen und Schüler mit vMiS. Sie kann bestimmte Aufgaben an die Heilpädagogin / den Heilpädagogen delegieren.

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