Navigieren im Kanton Schwyz

Halteplätze für Fahrende

Die Schweizer Fahrenden sind eine von der Schweiz offiziell anerkannte Minderheit. Viele von ihnen sind im Kanton Schwyz heimatberechtigt. Seit Jahren bemühen sie sich um zusätzliche Durchgangsplätze, doch nach wie vor reichen diese nicht aus. Kantone und Gemeinden sind gefordert, geeignete Plätze anzubieten, damit die Schweizer Fahrenden ihre traditionelle Lebensweise weiterführen können.

Im Kanton Schwyz gibt es lediglich einen kleinen Platz für Fahrende in der Gemeinde Feusisberg und die Erstellung eines weiteren Durchgangsplatzes zeichnet sich kurzfristig nicht ab. Als Folge davon sind die Fahrenden darauf angewiesen, ihre Wohnwagen vorübergehend an anderen geeigneten Standorten aufstellen zu können (sogenannte Spontanhalte). Regelmässig stellen Schwyzer Landwirte und weitere Grundeigentümer den Fahrenden Plätze für Spontanhalte zur Verfügung.

Oft erfolgen solche Halte über Jahre am selben Ort und die Grundeigentümer kennen die Fahrenden persönlich. Die Schweizer Fahrenden sind jeweils in Gruppen mit 5 bis 10 Fahrzeugen unterwegs und stehen für eine ordentliche Nutzung der Halteplätze ein. Sie sind in der Radgenossenschaft (www.radgenossenschaft.ch) organisiert, welche den Vermietern der Plätze als Auskunfts- und Anlaufstelle dient.

Gestützt auf § 70 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (SRSZ 400.100) kann die Gemeinde den Fahrenden das Aufstellen von Wohnwagen und deren Benützung ausserhalb von Campingplätzen an geeigneten Standorten gestatten. Gemäss einer 2015 bei den Gemeinden durchgeführten Umfrage sind diese denn auch bereit, den kurzfristigen und sporadischen Aufenthalt von Fahrenden auf Anfrage des Grundeigentümers hin zuzulassen. Ausschlussgründe sind beispielsweise besondere Schutzzonen (z. B. Grundwasser).

Im Sinne einer Dienstleistung stehen den Gemeinden und Landvermietern folgende Unterlagen zur Verfügung:

Das «Konzept Fahrende Kanton Schwyz» gibt verschiedenen Hintergrundinformationen über die Schweizer Fahrenden und zeigt auf, wie der Regierungsrat die Situation der Fahrenden im Kanton Schwyz verbessern will. Das «Merkblatt für die Landwirtschaft» beschreibt insbesondere die Anforderungen an Plätze für Spontanhalte.

Den Vermietern von Plätzen wird empfohlen, mit den Fahrenden einen Mietvertrag abzuschliessen. Der «Muster-Mietvertrag» deckt die wichtigsten Rechte und Pflichten ab. Mit dem «Gesuchsformular für Bewilligung» kann der Vermieter eines Platzes in einfacher Form ein Gesuch an die Gemeinde richten. Die «Muster-Bewilligung» ist soweit vorbereitet, dass die Gemeinde für die Bewilligungserteilung nur noch wenige spezifische Angaben zum Vermieter, der Parzelle und der Bewilligungsperiode ergänzen muss.

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