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Häusliche Gewalt und Kinder

Kinder, die Gewalt miterleben und auch direkt Gewalt in der Familie erleiden, benötigen besonderen Schutz.

Häusliche Gewalt betrifft Kinder, sobald sie sich im Gewaltgeschehen befinden, auch wenn sie selbst keine direkte Gewalt am eigenen Leib erfahren. Sie werden mitunter zur Manipulation des/der Gewaltbetroffenen instrumentalisiert und fühlen Angst, Mitleid, Erstarrung und Hilflosigkeit. Das Miterleben von Gewalt zwischen den Eltern oder Erziehungsberechtigten stellt eine Form der (psychischen) Gewalt dar.

Gemäss kantonaler Statistiken sind bei rund der Hälfte der Polizeieinsätze aufgrund Häuslicher Gewalt Kinder anwesend. Das Zuhause sollte idealerweise ein Ort der Sicherheit und Geborgenheit sein, aber wenn stattdessen  Gewalt, Spannung, Bedrohung und Willkür herrschen, dann stellt dies für Kinder eine hohe Belastung dar und ist ein Risikofaktor für deren Entwicklung, der dazu beitragen kann, dass das Kind später selber zum Opfer oder Täter wird.

  • Sprechen Sie mit Ihren Kindern und sagen Sie ihnen, wie sie sich im Notfall verhalten sollen.
  • Weihen Sie eine nahestehende Person ein, auch über die Situation mit den Kindern.
  • Holen Sie Hilfe. Je nach Sachlage wird die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) informiert, die für die Abklärung der Situation und für allfällige Schutzmassnahmen verantwortlich ist.
  • Die Benachrichtigung der KESB bedeutet in den seltensten Fällen, dass die Kinder fremdplatziert werden, sondern es geht vor allem um die bestmögliche Unterstützung der Kinder.

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