Häufige Fragen
Steht mein Haus unter Denkmalschutz?
Objekte des Denkmalschutzes sind im Kantonalen Schutzinventar (KSI) verzeichnet. Zurzeit wird das KSI überarbeitet. Deshalb ist eine Rückfrage bei der Kantonalen Denkmalpflege zu empfehlen.
Wo liegt der Unterschied zwischen Denkmalpflege und Heimatschutz?
Denkmalpflege
Auch der Staat ist sich der Wichtigkeit kulturhistorischer Güter bewusst und hat Instrumente und Stellen geschaffen, die sich dem Erhalt und der Pflege historischer Gebäude, Siedlungen und Anlagen widmen. Es sind staatliche Fachstellen, die einen Gesetzesauftrag umsetzen. Diese Stellen werden verkürzt «Denkmalpflege» genannt. Sie führt das «Kantonale Inventar geschützter Bauten und Objekte» und ist zuständig für die darin enthaltenen Bauten. Sie berät und begleitet Bauwillige bei Inventarobjekten und Projekten in Kernzonen und wirkt beim Baubewilligungsverfahren mit. Beim Kanton Schwyz ist die Denkmalpflege beim Amt für Kultur dem Bildungsdepartement angesiedelt. Sie behandelt Bau- und Beitragsgesuche, führt die überkommunalen Inventare und ist für bauhistorische Untersuchungen zuständig.
Heimatschutz
Unter «Heimatschutz» sind die verschiedenen, privatrechtlich organisierten Vereine gemeint, die sich ebenfalls dem Erhalt und der Pflege historischer Kulturgüter wie Gebäuden, Siedlungen, Gärten, Freiräumen, Verkehrswegen und Verkehrsmitteln usw. widmen (siehe Zweckartikel). Ihre Tätigkeiten werden durch private Mittel wie Mitgliederbeiträge, Spenden und Legate sowie durch Einnahmen durch den Verkauf von Publikationen, dem Schoggitaler uam. finanziert. Der Einsatz von vielen Freiwilligen und von ehrenamtlich geleisteter Arbeit macht es möglich, dass viele historisch wertvolle Kulturgüter erhalten bleiben.
Was ist Ortsbildschutz?
Für die kulturelle Identität des Kantons sind die Ortsbilder von grosser Bedeutung. Sie bilden die geschichtliche, soziale, wirtschaftliche, technische und architektonische Entwicklung der Gesellschaft ab. Die Denkmalpflege stützt sich auf das ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) ab. Das ISOS ist ein Bundesinventar und für den Kanton rechtsverbindlich.
Was macht die Denkmalpflege?
Die Kantonale Denkmalpflege berät Behörden und Private in denkmalpflegerischen Belangen. Sie ist u.a. zuständig für Definition, Schutz und Pflege der Kunst- und Kulturdenkmäler sowie die wertvollen Ortsbilder des Kantons Schwyz.
Was darf ich an meinem geschützten Objekt machen?
Ziel:
- Erhalt historisch bedeutender Substanz
- Konzept von Reperatur und Ergänzung
- Ergänzung in Materialisierung der Bauepoche
Darf ich Fenster ersetzen?
Ein Fensterersatz am Baudenkmal muss mit der Denkmalpflege abgesprochen sein.
- Restaurierung
- Ertüchtigung
- Ersatz - Baustil, Epoche und Material angepasst, mit Holzsprossen
Welche Restaurierungsarbeiten sind subventionsberechtigt?
siehe Merkblatt für Restaurierungen Merkblatt
Was gibt es für Inventare im Bereich Denkmalpflege?
KSI | Kantonales Schutzinventar |
ISOS | Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz |
BHI | Bauernhausinventar |
INSA | Inventar der neueren Schweizer Architektur 1850-1920 |
IVS | Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz |
KGS | Schweizerisches Inventar der Kulturgüter |
ICOMOS | Liste historischer Gärten und Anlagen der Schweiz |
KDM | Kunstdenkmäler der Schweiz |
HOBIM | Inventar der militärischen Hochbauten |
Was sind die fachlichen Grundlagen der Denkmalpflege?
Institutionen
- Bundesamt für Kultur (BAK)
- Konferenz der Schweizer Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger (KSD)
- Eidg. Kommission für Denkmalpflege (EKD)
- Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK)
- Nationale Informationsstelle zum Kulturerbe (NIKE)
- Schweizerische Bauernhausforschung
- Handwerk in der Denkmalpflege