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Literaturförderung

Zentralschweizer Literaturförderung

Alle zwei Jahre schreiben die sechs Kantone der Zentralschweiz einen Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Werkbeiträge für Literatinnen und Literaten vergeben werden; mit der Ausschreibung 2023/2024 nun bereits zum dreizehnten Mal.

Die für die Durchführung des Wettbewerbs zuständige Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten der Zentralschweiz (KBKZ) hat gemäss Reglement eine Fachjury mit fünf Mitgliedern gewählt: Anne Rüffer, Autorin/Verlegerin, Zürich, Präsidentin; Ina Brueckel, Literaturvermittlerin, Basel; Christine Eggenberg, Bibliothekarin/Dozentin, Zürich; Marc von Moos, Lehrer Gymnasium Immensee, Fahrwangen und Pius Strassmann, Musiker/freier Autor, Luzern.

Begleitet vom Schwyzer Kulturbeauftragten Franz-Xaver Risi kann die Jury in eigener Kompetenz einen oder mehrere Werkbeiträge in der Höhe von je 5000 bis 25 000 Franken vergeben, davon mindestens einen Beitrag von 5000 bis 10 000 Franken im Sinne einer gezielten Förderung eines Erstlingswerks. Zusätzlich stehen für eine Lesetournee mit den Preisträgerinnen und Preisträgern durch die Zentralschweizer Kantone weitere 10 000 Franken zur Verfügung. Durchgeführt wird diese Tournee in Zusammenarbeit mit dem Literaturhaus Zentralschweiz in Stans. Zugelassen sind alle literarischen Formen, mit Ausnahme von Theatertexten. Für diese Gattung findet ein separater Wettbewerb statt (nächste Ausschreibung voraussichtlich 2025).

Aktuelle Ausschreibung 2023/24

Der Wettbewerb wird anonym durchgeführt. Bitte beachten Sie das dafür notwendige Vorgehen bei der Einreichung Ihres Textes.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Ausschreibung mindestens seit zwei Jahren in der Zentralschweiz Wohnsitz hat; wer zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre in der Zentralschweiz Wohnsitz hatte oder Personen, deren Werk oder Tätigkeit einen engen Bezug zum Kulturraum Zentralschweiz aufweisen. Eingereicht werden dürfen nur Texte aus erster Hand, die in deutscher Sprache geschrieben und bis zum Zeitpunkt des Juryentscheides unveröffentlicht sind. Manuskripte sollen mindestens 20 Seiten, jedoch maximal 50 Seiten umfassen. Zusätzlich ist zwingend ein Werkexposé beizulegen. Pro Person ist nur 1 Eingabe gestattet.

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