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Beitragsgesuche

Vorgaben für Gesuchsteller

Gesuche um Beiträge und Defizitgarantien sind schriftlich oder per E-Mail an die Geschäftsstelle der Kulturkommission zu richten. Jeder Eingang wird in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage schriftlich bestätigt. Die Gesuche müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten:

Projekt und Veranstaltungen

  • Inhalt (Kurzbeschrieb)
  • Konzept (Programm, Exposé, Drehbuch usw.)
  • Dokumente (weitere Unterlagen, Referenzen usw.)
  • Daten (Ort, Termine usw.)
  • Personelles (wer ist am Projekt beteiligt)

Budget

  • Detailangaben (Ausgaben, Einnahmen)
  • Eigenleistungen ausweisen
  • Finanzierungsplan
  • Öffentliche Beiträge / Zusicherungen (Bezirke, Gemeinden usw.)
  • Private Beiträge / Zusicherungen (Stiftungen, Sponsoren usw.)
  • Beitrag / Defizitgarantie des Kantons (gewünschte Summe)

Zentralschweizer Bezug

Bei Vorhaben von Zentralschweizerischer Bedeutung bzw. mit Bezug zu mehreren Zentralschweizer Kantonen sind Gesuche an alle betroffenen Kantone zu stellen und die Beiträge im Finanzierungsplan transparent auszuweisen. Der Standortkanton kann eine Behandlung in der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten Zentralschweiz (KBKZ) beantragen. Die KBKZ berät das Gesuch und kann anschliessend eine Unterstützungsempfehlung abgeben.

Nachsubventionen

Aus prinzipiellen Gründen werden keine Nachsubventionen gewährt. Dies bedeutet, dass Gesuche um Kulturbeiträge in jedem Fall vor der Veranstaltung bzw. vor der Realisierung eines Projekts eingereicht werden müssen. Bitte beachten Sie die Sitzungs- und Eingabetermine.

Reglement Filmförderung

Sitzungstermine Eingabeschluss
  • 10. April 2024
  • 19. Juni 2024
  • 6. September 2024
  • 5. Dezember 2024
  • 15. März 2024
  • 24. Mai 2024
  • 13. August 2024
  • 8. November 2024

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