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Grundwasserschutz

Eine wichtige Planungsgrundlage für den Grundwasserschutz ist die Gewässerschutzkarte. Insbesondere bei Bauvorhaben in Grundwasserschutzzonen und Grundwasserschutzarealen sowie im Gewässerschutzbereich Au sind die geltenden Bestimmungen zu beachten.

Legende GewässerschutzLegende Gewässerschutz

Gewässerschutzbereich Au

Der Gewässerschutzbereich Au bezeichnet die Gebiete, in denen nutzbares Grundwasser im Untergrund vorhanden ist, sowie die Einzugsgebiete der Quellen und des Grundwassers. Im Gewässerschutzbereich Au sind Einbauten ins Grundwasser im Grundsatz untersagt, die kantonale Behörde kann unter gewissen Auflagen Ausnahmen bewilligen (siehe Bauten im Grundwasser). Ebenso sind im Gewässerschutzbereich Au Tankanlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten mit einem Volumen von mehr als 2000 Litern pro Behälter bewilligungspflichtig. Ausführliche Informationen zu den Tankanlagen sind aus dem entsprechenden Themenbereich zu entnehmen.

Grundwasserschutzareale

Mit der Festlegung von Grundwasserschutzarealen werden vom Kanton Gebiete ausgeschieden, welche für die künftige Nutzung von Grundwasservorkommen von Bedeutung sind. In diesen Arealen dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt oder Arbeiten ausgeführt werden, welche die künftige Nutzung beeinträchtigen könnten.

Grundwasserschutzzonen

Grundwasserschutzzonen müssen um Grund- und Quellwasserfassungen, welche im öffentlichen Interesse liegen, ausgeschieden werden und dienen dem unmittelbaren Schutz der Fassungsanlagen bzw. des in diesen Fassungen geförderten Trinkwassers. Eine Grund- oder Quellwasserfassung liegt im Kanton Schwyz im öffentlichen Interesse, wenn mehr als fünf Haushaltungen, lebensmittelverarbeitende Betriebe oder der Öffentlichkeit zugängliche Gebäude angeschlossenen sind.

Eine Grundwasserschutzzone ist in der Regel in die folgenden Zonen eingeteilt:

  • S1: zum Schutz der Fassung vor direkter Verunreinigung und Beschädigung
  • S2: zum Schutz der Fassung vor Keimen, Benzin, Mineralöl, Grabarbeiten etc.; dem Erhalt des Grundwasserdurchflusses und der natürlichen Filtrierung
  • S3: zum Schutz vor Anlagen und Tätigkeiten, die ein besonderes Risiko für das Grundwasser darstellen

Die Nutzungsbeschränkungen sind im zugehörigen Schutzzonenreglement festgehalten. Die Zoneneinteilung ist aus dem Schutzzonenplan ersichtlich.

Die Ausscheidung einer Grundwasserschutzzone ist Pflicht der betroffenen Wasserversorgung. Mit der Ausarbeitung der Unterlagen (hydrogeologischer Bericht, Schutzzonenplan und Schutzzonenreglement) ist ein Geologe zu beauftragen. Zur Verfassung eines Schutzzonenreglements kann das Musterreglement des Kantons Schwyz als Vorlage dienen.

Die Informationsbestätigung der Grundeigentümer zur Ausscheidung einer Grundwasserschutzzone ist im Zuge der kantonalen Vorprüfung einer Schutzzonenausscheidung dem zu bewilligenden Schutzzonenreglement und -plan beizulegen.

Rechtliche Grundlagen

Das Gewässerschutzgesetz und die Gewässerschutzverordnung des Bundes regeln den Schutz des Grundwassers in qualitativer wie quantitativer Hinsicht.

Weitere allgemeine Informationen zum Grundwasserschutz sind in der Wegleitung Grundwasserschutz des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) zu finden.

Merkblätter

weitere Informationen

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