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Naturgefahrenkarte

Naturgefahrenkarten geben Auskunft, mit welchen Naturgefahren in einem bestimmten Gebiet oder auf einer bestimmten Parzelle zu rechnen ist. Im Kanton Schwyz ist das Amt für Wald und Natur für die Erarbeitung und Nachführung der Naturgefahrenkarten zuständig.

Die Naturgefahrenkarte ist ein nach wissenschaftlichen Kriterien im Auftrag des Kantons ausgearbeitetes Fachgutachten. Die Resultate stellen einen rechtserheblichen Sachverhalt dar, welcher im Verwaltungsverfahren nicht ignoriert werden darf. Dies gilt auch dann, wenn die Gefahrenkarte noch nicht in die Nutzungsplanung umgesetzt ist. Die Naturgefahrenkarte bildet eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage in der Raumplanung und im Baubewilligungsverfahren.

Im WebGIS wird die «synoptische Naturgefahrenkarte» gezeigt. Das heisst, dass darin alle oben erwähnten Gefahrenprozesse berücksichtigt sind. Besteht in einem Gefahrenbereich eine Gefährdung durch mehr als einen Prozess, dann bezieht sich die Farbe des Bereichs auf den Gefahrenprozess mit der höchsten Gefahrenstufe. Klickt man im WebGIS bei aktivem Naturgefahren-Thema auf eine Fläche, dann werden in einem Popup-Fenster die an diesem Punkt geltenden gefährdenden Prozesse und deren Gefahrenstufen aufgezeigt.

In der Naturgefahrenkarte sind folgende Gefahrenprozesse berücksichtigt: Hochwasser und Murgang, Sturzprozesse (Steinschlag, Blockschlag und Felssturz), Rutschungen, Hangmuren, Lawine und Gleitschnee, Doline und Bodenabsenkung

Gefahrenstufen

Roter Gefahrenbereich («erhebliche Gefährdung») Roter Gefahrenbereich («erhebliche Gefährdung»)

Intensitäts-Wahrscheinlichkeitsdiagramm für die Zuteilung der Gefahrenstufen
Die Gefahrenstufen basieren auf der potentiellen Intensität und der Eintretenswahrscheinlichkeit eines Schadenereignisses.

Das rote Gebiet ist im Wesentlichen ein Verbotsbereich.

  • Personen sind sowohl innerhalb als auch ausserhalb von Gebäuden gefährdet.
  • Mit der raschen Zerstörung von Gebäuden ist zu rechnen oder:
  • Die Ereignisse treten zwar in schwächerem Ausmass, dafür aber mit hoher Wahrscheinlichkeit auf. In diesem Fall sind entweder Personen vor allem ausserhalb von Gebäuden gefährdet oder Gebäude werden unbewohnbar.

Blauer Gefahrenbereich («Mittlere Gefährdung») Blauer Gefahrenbereich («Mittlere Gefährdung»)

Das blaue Gebiet ist im Wesentlichen ein Gebotsbereich, in dem schwere Schäden durch geeignete Vorsorgemassnahmen (Auflagen) vermieden werden können.

  • Personen sind innerhalb von Gebäuden kaum gefährdet, jedoch ausserhalb davon.
  • Mit Schäden an Gebäuden ist zu rechnen, jedoch sind rasche Gebäudezerstörungen in diesem Gebiet nicht zu erwarten, falls gewisse Auflagen bezüglich Bauweise beachtet werden.

Gelber Gefahrenbereich («Geringe Gefährdung») Gelber Gefahrenbereich («Geringe Gefährdung»)

Das gelbe Gebiet ist im Wesentlichen ein Hinweisbereich.

  • Personen sind kaum gefährdet.
  • Mit geringen Schäden an Gebäuden bzw. mit Behinderungen ist zu rechnen.

Gelb-weiss gestreifter Gefahrenbereich («Restgefährdung») Gelb-weiss gestreifter Gefahrenbereich («Restgefährdung»)

Gefährdungen mit einer sehr geringen Eintretenswahrscheinlichkeit und einer hohen Intensität können durch eine gelb-weiss gestreifte Signatur bezeichnet werden. Das gelb-weiss gestreifte Gebiet ist ein Hinweisbereich, der eine Restgefährdung bzw. ein Restrisiko aufzeigt.

Brauner Bereich (Gefahrenhinweisbereich) Brauner Bereich (Gefahrenhinweisbereich)

Potenzieller Gefahrenbereich: Es wird auf die Gefahrenprozesse, mit welchen in einem braun markierten Gebiet zu rechnen ist, hingewiesen. Deren Intensität und Eintretenswahrscheinlichkeit sind hingegen nicht näher bestimmt. Die Gefährdung von Personen, Tieren und Sachwerten ist fallweise zu prüfen.

Weiss: Keine Gefährdung

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand besteht in einem weissen Gebiet keine oder eine vernachlässigbare Gefährdung.

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