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Umgang mit Naturgefahren

Leben in Sicherheit ist ein menschliches Grundbedürfnis. Naturgefahren sind Teil unseres Lebensraumes und nehmen an Häufigkeit und Intensität zu.

Intensivierte Raumnutzung. Das Dorf Muotathal um ca. 1930 und im Jahr 2004
Intensivierte Raumnutzung. Das Dorf Muotathal um ca. 1930 und im Jahr 2004

In den vergangenen Jahrzehnten wurde die Nutzung des Raumes intensiviert (vgl. Abbildung 1). Die Verletzlichkeit unserer Gesellschaft gegenüber Naturgefahren ist grösser geworden. Eindrückliche Beispiele sind der Lawinenwinter 1999 und die Hochwasser im August 2005.

Die vom Regierungsrat im März 2010 verabschiedete Naturgefahrenstrategie regelt den Umgang mit Naturgefahren im Kanton Schwyz.

Integrales Risikomanagement

Integrales Risikomanagement als Grundprinzip des Umgangs mit Naturgefahren.
Integrales Risikomanagement als Grundprinzip des Umgangs mit Naturgefahren. Quelle: kantonale Naturgefahrenstrategie

Integrales Risikomanagement ist das Grundprinzip des Umgangs mit Naturgefahren im Kanton Schwyz. Es stützt sich auf drei Pfeiler:

  • Vorbeugung (Prävention und Vorsorge);
  • Ereignisbewältigung (Intervention) und
  • Regeneration.

Integrales Risikomanagement ist eine Daueraufgabe. Als dynamisches Konzept wird es laufend neuen Erkenntnissen und Gegebenheiten angepasst.

Vorbeugung

Prävention

Ziel der Prävention ist es, mit wirksamen Massnahmen die Risiken zu reduzieren. Es bestehen drei Schwerpunkte:

  1. Angepasste Nutzung des Raumes (raumplanerischer Schutz)
  2. Schutzbauten (technischer Schutz)
  3. Schutzwald (biologischer Schutz)

Vorsorge

Die Vorsorge umfasst alle Massnahmen, die dazu dienen, die Auswirkungen eines Naturgefahrenereignisses zu begrenzen. Dazu gehören:

  • Gut ausgerüstete und geschulte Schadenabwehren und Zivilschutzeinheiten,
  • Eingeübte Notfallkonzepte,
  • Überwachungs- und Warnsysteme,
  • Interventionskarten als Basis für wirksame Massnahmen im Ereignisfall.

Bewältigung

Die räumlich enge Verflechtung von Gefahren- und Schadenpotenzialen führt regelmässig zu Einsätzen von Schadenwehren und Zivilschutz. Je nach Ereignisgrösse treten Gemeinde- oder Bezirksführungsstäbe oder der kantonale Führungsstab in Aktion.

Die Entscheidungsbefugnis zum Schutz der Bevölkerung liegt bei den Gemeinden.

Auf dem technischen Stand der heutigen Überwachungs- und Warnsysteme lassen sich kritische Entwicklungen besser erfassen (24h-Niederschlagsprognose von Meteoschweiz, oben links). Dadurch lässt sich der Einsatz der Schadenwehren (oben rechts) und gegebenenfalls von Einheiten des Zivilschutzes oder der Armee optimieren (unten rechts). Selbst der Einsatz von schwerem Gerät zur Ereignisbewältigung kann besser gesteuert werden (unten links).

Regeneration

Auf die Ereignisbewältigung folgt die Phase der Instandstellung und des Wiederaufbaus. Dabei wird eine Verringerung der Verletzlichkeit gegenüber zukünftigen Ereignissen angestrebt.

Die Rolle der Bürgerinnen und Bürger

Im Umgang mit Naturgefahren spielen die Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Rolle. Sie sind zugleich Zielgruppe und Akteure. Eigenverantwortliches und umsichtiges Handeln verringern die Verletzlichkeit gegenüber Naturgefahren (z. B. Vorsorgemassnahmen bei Bauten, ausreichender Versicherungsschutz, umsichtiges Verhalten bei Freizeitaktivitäten).

Der Kanton Schwyz will seinen Bürgerinnen und Bürgern einen bestmöglichen Schutz vor Naturgefahren bieten. Der Aufwand für diesen Schutz muss allerdings in einem angemessenen Kosten-/Nutzenverhältnis stehen. Zusätzlich zu den Massnahmen der öffentlichen Hand sind die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, eine eigenverantwortliche Risikokultur zu pflegen.

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