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Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe

Die Rückkehrberatung ist die Anlaufstelle für Personen aus dem Asylbereich, welche die Schweiz freiwillig oder pflichtgemäss verlassen. Bei einem negativen Asylentscheid müssen in beiden Fällen mit den betroffenen Personen Perspektiven für den Neustart im Heimatland erarbeitet werden, damit eine Rückkehr in Würde garantiert werden kann. Mit der Rückkehrberatung und den Rückkehrhilfen wurden dazu die nötigen Voraussetzungen geschaffen.

Rückkehrberatung

Die Rückkehrberatung RKB informiert Sie unverbindlich und vertrauchlich über Rückkehrhile und hat keinen Einfluss auf ein noch hängiges Verfahren. Die RKB unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Organisation der Rückkehr und Reintegration. In der Beratung werden die Voraussetzungen, Bedürfnisse und Perspektiven der interessierten Personen genau abgeklärt. Je nach individueller Situation wird eine finanzielle und medizinische Rückkehrhilfe organisiert sowie individuelle Projekte zur Erleichterung der Reintegration ausgearbeitet. Die Projekthilfe fokussiert sich hierbei auf die Bereiche der beruflichen Reintegration, der Aus- und Weiterbildung sowie der Unterstützung beim Finden von Wohnraumlösungen. Zusätzlich bietet die RKB Unterstützung bei finanziellen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit AHV und Pensionskasse. Auch bei Fragen betreffend Transport und Verzollung, Beschaffung der Reisedokumente und Organisation der Reise gibt die RKB Antworten und vermittelt gegebenenfalls an die richtigen Stellen.

Rückkehrhilfe

Die Rückkehrhilfe verbessert die Chancen auf eine erfolgreiche Zukunft im Herkunftsland. Sie orientiert sich sowohl an der Bereitschaft der Personen zur Rückkehr als auch an den individuellen Bedürfnissen. Die Angebote der Rückkehrhilfe umfassen folgende Leistungsbereiche: Information und Beratung, Finanzielle Hilfe, Medizinische Hilfe, Individuelle Berufsprojekte, Ausbildung im Heimatland und Organisation der Reise.

Wer kann Rückkehrhilfe beantragen?

Die Rückkehrhilfe steht allen Asylsuchenden offen, die freiwillig in Ihr Herkunftsland zurückkehren wollen. Auch anerkannte Flüchtlinge können Rückkehrhilfe beantragen.

Wann und wie?

Sie können Rückkehrhilfe sowohl während als auch nach Abschluss des Asylverfahrens beantragen, in anderen Worten - jederzeit. Bei Interesse melden Sie sich beim Amt für Migration, Asylwesen, Steistegstrasse 13 in Schwyz oder bei der Rückkehrberatungsstelle in Arth-Goldau.

Die Rückkehrberatungsstelle im Kanton Schwyz

Caritas Schweiz, Bahnhof SBB, Arth-Goldau, +41 41 859 00 51

Weiterführende Links

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