Navigieren im Kanton Schwyz

Schweizer Führerausweis

Umtausch des blauen Führerausweises

Der Führerausweis wurde überarbeitet und der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr VZV vom 1. April 2003 angepasst. Die Kategorien entsprechen deshalb nicht unbedingt denjenigen im älteren blauen Führerausweis.

Damit Sie im Ausland diesbezüglich keine Probleme haben, empfehlen wir Ihnen, den Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) mittels des Gesuchsformulars zu beantragen.

Sämtliche blauen Führerausweise verlieren am 1. November 2024 ihre Gültigkeit und müssen bis spätestens 31. Oktober 2024 in einen Führerausweis im Kreditkartenformat umgetauscht werden.

Führerausweis auf Probe

Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden und alle Personen, die unabhängig vom Geburtsdatum nach dem 30. November 2005 ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder einer Motorenleistung von mehr als 11 kW) oder der Kategorie B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe. Wer bereits einen unbefristeten Führerausweis der Kategorie A oder Kategorie B besitzt und die andere Kategorie erwerben will, erhält den Führerausweis unbefristet.

Jedes Jahr verlieren durchschnittlich mehr als 1500 Personen den Führerausweis auf Probe, bei rund 6900 weiteren Neulenkenden pro Jahr wird die Probezeit verlängert. Mit untenstehendem Tutorial-Video unterstützen die BFU und die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) alle Neulenkenden auf dem Weg zum definitiven Führerausweis.

Weitere Informationen für Neulenkende befinden sich auf der Website https://2-phasen.ch/

Anbieter von Weiterbildungskursen in der näheren Umgebung:

Weitere Informationen, wie auch andere zertifizierte Anbieter und deren Kursorte sind unter www.2phasen.ch abrufbar.

Führerausweis-Verlust

Damit ein neuer Führerausweis ausgestellt werden kann, benötigen wir das Ausweisverlustformular. Das Formular kann via Post eingereicht werden (Verarbeitungszeit ca. 5 Arbeitstage) oder direkt am Schalter in Schwyz oder Pfäffikon abgegeben sowie der neue Führerausweis entgegengenommen werden.

Verzicht Führerausweis

Wenn Sie auf den Führerausweis verzichten möchten, benötigen wir die vollständig ausgefüllte Verzichtserklärung sowie den Original-Führerausweis.

Internationaler Führerausweis

Mit der Harmonisierung der Führerausweiskategorien innerhalb der EU und vielen weiteren Staaten reicht heute grundsätzlich der schweizerische Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) für das Lenken von Fahrzeugen im Ausland.

Wir empfehlen jedoch, sich vor Antritt der Reise bei Ihrem Reisebüro, Konsulat, der Zulassungsstelle im Ausland oder direkt via Homepage des TCS zu erkundigen, ob Sie im betreffenden Land zusätzlich einen internationalen Führerausweis benötigen.

Der internationale Führerausweis dient als Übersetzung des nationalen Führerausweises und ist nur zusammen mit diesem gültig. Der internationale Führerausweis wird nur an Personen mit Wohnsitz im Kanton Schwyz ausgestellt.

Die Gültigkeit beträgt drei Jahre, darf jedoch nicht über die Gültigkeit des Führerausweises hinausgehen (betrifft nur Inhaber/innen eines Führerausweises auf Probe). Eine Verlängerung ist nicht möglich (Neuausstellung erforderlich).

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 40 Franken.

Der Internationale Führerausweis kann mittels Online-Formular bestellt (Verarbeitungszeit ca. 5 Arbeitstage), oder direkt am Schalter in Schwyz oder Pfäffikon bezogen werden.

Empfehlung des TCS: Der Internationale Führerausweis ist ausserhalb Europas oft obligatorisch oder empfohlen, weil dieser für Autovermieter und Behörden (bei Verkehrskontrollen oder Unfällen) leicht verständlich ist.

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