Navigieren im Kanton Schwyz

Medizinische Kontrolle

Der heutige Verkehr stellt an alle Verkehrsteilnehmer hohe Anforderungen. Es ist daher unerlässlich, dass die Lenkenden auch die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen. Gemäss der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) sowie der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (BSV) haben sich folgende Personen einer vertrauensärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

  • Bewerber/Inhaber eines Führerausweises der Kategorie C, C1, D, D1, Inhaber einer Bewilligung für berufsmässigen Personentransport (BPT), Schiffsführer der Kategorien B und C, sowie Verkehrsexperten und Fahrlehrer bis zum 50. Altersjahr alle fünf Jahre, und ab dem 50. Altersjahr alle drei Jahre.
  • Ausweisinhaber aller Kategorien von mehr als 75 Jahren alle zwei Jahre.
  • Bewerber von mehr als 75 Jahren sowie Motorfahrzeugführer nach schweren Unfallverletzungen oder Krankheiten.

Die Untersuchungskosten gehen zu Lasten des Führerausweisinhabers. Unter www.medtraffic.ch finden Sie die bewilligten Ärzte.

Sollten Sie auf eine oder mehrere Ausweiskategorien verzichten, bitten wir Sie, die Verzichtserklärung auszufüllen und uns zusammen mit dem Original des Führerausweises zuzustellen.

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