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Häufige Fragen

Wo erhalte ich ein Lernfahrausweisgesuch?

Das Lernfahrausweisgesuch kann bei den Büros des Verkehrsamtes in Schwyz und Pfäffikon, den Einwohnerkontrollen, den Optikern oder bei den Polizeiposten bezogen werden.

Was ist zu tun bei Namensänderung und Adressänderung?

Sie können dies vorteilhafterweise per Post erledigen. Senden Sie uns die hierzu notwendigen Unterlagen gemäss separatem Merkblatt Hinweise Führerzulassung zu.

Wie sieht der Ablauf vom Gesuch zum Führerausweis aus?

  • Vollständig ausgefülltes Lernfahrausweisgesuch einsenden.
  • Nach Erhalt der Berechtigung zum Ablegen der Theorieprüfung können Sie sich dazu anmelden. Bei der Anmeldung zur Theorieprüfung ist der Nachweis über den Besuch eines absolvierten Nothelferkurses vorzuweisen.
  • Sie absolvieren die Theorieprüfung.
  • Danach erhalten Sie den Lernfahrausweis.
  • Nun können Sie mit dem Fahrunterricht sowie dem obligatorischen Verkehrskundeunterricht bei Ihrem Fahrlehrer beginnen.
  • Sie absolvieren die praktische Prüfung.

Ist die Augenkontrolle bei der Beantragung eines Lernfahrausweises vorzunehmen, obwohl man bereits im Besitz eines Führerausweises ist?

Nein, die Augenkontrolle entfällt bei Personen, welche bereits im Besitz eines Lernfahr- oder Führerausweises sind.

Kann man den Lernfahrausweis auch am Schalter direkt beziehen?

Der Lernfahrausweis wird unmittelbar nach Bestehen der Theorieprüfung per Post zugestellt. Für Kategorien, bei welchen keine Theorieprüfung erforderlich ist, wird der Lernfahrausweis innerhalb von 10 Tagen zugestellt. Diese Zustellfrist gilt auch für die Berechtigung zur Theorieprüfung.

Was bedeuten die Zusatzangaben auf dem Führerausweis (Spalte 12)?

Eintrag Text Zusatzangabe
01 muss Brille oder Kontaktlinsen tragen
3,5 t Gewichtsbegrenzung *
25 kW Motorräder bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg
45 km/h Motorräder mit auf 45 km/h beschränkter Geschwindigkeit
70 () Umtausch ausländischer Führerausweis (Ausweis-Nr. und Landeszeichen in Klammern)
78 nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
101 besondere Auflage (ausführliche Verfügung bei ausstellender Behörde aufbewahrt)
106 Kleinbusse mit mehr als 17 Plätzen im Binnenverkehr für nichtberufsmässige Personentransporte *
109 Wohnmotorwagen und Feuermotorwagen mit mehr als 7,5 t *
121 berufsmässiger Personentransport (BPT)

* Übergangsrecht beim Umtausch des blauen Führerausweises

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