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Parkkarte für Gehbehinderte

Parkierungserleichterung für gehbehinderte Selbstfahrer oder für Dritte, die gehbehinderte Personen transportieren

Das Verkehrsamt kann gehbehinderten Fahrzeugführern, die zu ihrer Fortbewegung ein Motorfahrzeug lenken und zu Fuss nur kurze Strecken zurücklegen können, auf schriftliches begründetes Gesuch des Arztes hin Ausnahmen von den signalisierten oder markierten Parkierungsvorschriften auf öffentlichen Strassen bewilligen. Diese Erleichterung können auch Personen mit Gehbehinderung gewährt werden, die sich regelmässig durch Dritte transportieren lassen, oder Fahrzeughaltern, soweit sie ihr Fahrzeug häufig zum Transport gehbehinderter Personen benützen.

Das Verkehrsamt kann für gehbehinderte Selbstfahrer je nach Art der Behinderung einen Termin anordnen, um zu prüfen, ob und was für technische Anpassungen am Fahrzeug vorzunehmen sind. Für die Ausstellung der Parkierungserleichterung sind dem Verkehrsamt nebst der Abgabe des Arztzeugnisses die Kontrollschilder mitzuteilen.

Gültigkeit

Die Parkkarte ist befristet. Sie gilt in der Regel für ein Jahr. Bei schwerbehinderten Personen mit einem gleichbleibenden Beschwerdebild kann davon abgewichen werden (Maximaldauer fünf Jahre). Sie ist persönlich und nicht übertragbar. Die erstmalige Erteilung einer Parkkarte für Gehbehinderte kostet 30 Franken, jede weitere Parkkarte ist kostenlos.

Diverses

Der Inhaber ist verpflichtet, Änderungen in der Parkierungserleichterung unverzüglich dem Verkehrsamt zu melden. Wird diese nicht mehr benötigt, ist sie dem Verkehrsamt zuzustellen.

Rollstuhl-Klebetiketten

Rollstuhl-Klebetiketten können bei Mobility International Schweiz (MIS), Rötzmattweg 51, 4600 Olten, bezogen werden. +41 62 212 67 40 oder infoNULLNULL@mis-ch.ch.

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