Navigieren im Kanton Schwyz

Praktische Führerprüfung

Stolzer Besitzer eines Führerausweises zu sein, ist nach wie vor ein erstrebenswertes Ziel. Rund 3'500 praktische und 3'500 theoretische Führerprüfungen werden pro Jahr beim Verkehrsamt mit Erfolg absolviert. Die praktischen Führerprüfungen finden über das ganze Jahr und je nach Bedarf statt, ausgenommen Motorradprüfungen (werden nur von April bis Oktober abgenommen).

Praktische Ausbildung

Unabhängig der Kategorie ist das Ziel jeder Ausbildung, nicht nur die Prüfung zu bestehen, sondern Fahren zu lernen, um im täglichen Verkehr unauffällig und ohne Gefährdung mithalten zu können. Hierzu bedarf es einer gründlichen Ausbildung durch den Fahrlehrer.

Anmeldung zur praktischen Führerprüfung

Dies besorgt in der Regel der Fahrlehrer, damit er den Einsatz seines Fahrzeuges planen kann. Eine gute psychologische Vorbereitung durch den Ausbildner darf nicht fehlen. Dazu gehört auch die Kontrolle, ob der Lernfahrausweis noch gültig ist. Die gezielte Vorbereitung ist wichtig für das Bestehen der Prüfung. Schenken Sie deshalb dem Fachmann Vertrauen.

Prüfungsfahrzeug Kat. B

Lern- und Prüfungsfahrten

  • Lernfahrten auf Motorwagen dürfen nur mit Begleitpersonen unternommen werden, die das 23. Altersjahr vollendet haben, seit wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis und diesen nicht mehr auf Probe besitzen.
  • Die Begleitpersonen sorgen dafür, dass die Lernfahrten gefahrenlos durchgeführt werden und die Fahrschüler die Verkehrsvorschriften nicht verletzen.

Lern- und Prüfungsfahrten mit elektrischen Handbremsen

Vermehrt sind Personenwagen mit elektrischen Handbremsen ausgerüstet. Da stellt sich die Frage, ob mit einere solchen Einrichtung Lern- oder Prüfungsfahrten durchgeführt werden dürfen.
Es gibt bei den elektrischen Handbremsen unterschiedliche Modelle. Die einen können über 6 km/h gar nicht betätigt werden, andere funktionieren eher wie «herkömmliche» Handbremsen oder bremsen über das ABS ab. Die einen sind vom Beifahrersitz erreichbar, andere nicht.

Für Lern- und Prüfungsfahrten wird ein Fahrzeug zugelassen, wenn sämtliche folgenden Anforderungen erfüllt sind:

  • Die elektrische Handbremse ist vom Beifahrersitz ohne blockieren der Sicherheitsgurte erreichbar.
  • Die elektrische Handbremse kann während der Fahrt dosiert und abstufbar über den Taster betätigt werden.
  • Die Bremswirkung der elektrischen Handbremse muss bei Betätigung des Gaspedals funktionieren und nicht unterbrochen werden.

WICHTIG

Erfüllt die elektrische Handbremse die gestellten Anforderungen nicht, dürfen weder Lern- noch Prüfungsfahrten absolviert werden.

Private Prüfungsfahrten der Kategorie B

Wird die praktische Führerprüfung der Kategorie B mit einem privaten Prüfungsfahrzeug abgelegt, so ist eine schriftliche Bestätigung über die Funktion der elektrischen Handbremse der Markengarage/-vertretung vor der Prüfungsfahrt beizubringen.

Motorradprüfung

Bevor der Verkehrsexperte mit dem Kandidaten die eigentliche Prüfungsfahrt startet, ist ein Parcour mit verschiedenen Stationen zu absolvieren. Wer nicht alle Übungen beherrscht, wird sofort zurückgewiesen. In der Winterzeit werden keine Motorradprüfungen abgenommen.

Nichtbestehen der praktischen Prüfung

Die Prüfung kann, nach erneuter Anmeldung, in der Regel frühestens einen Monat später wiederholt werden.

Zurückweisung bei der praktischen Prüfung

Vor Antritt der Prüfung werden die Bekleidung (motorradspezifische Sicherheitsausrüstung), die Ausweise und das Fahrzeug überprüft. Bei ungenügender Sicherheitsausrüstung, fehlenden Papieren oder wenn das Fahrzeug nicht betriebssicher ist, wird die Prüfung nicht abgenommen und die Prüfungsgebühr wird in diesem Fall verrechnet.

Besondern zu beachten gilt, dass bei Motorrad-Prüfungen im Fahrzeugausweis des Prüfungsfahrzeuges die aktuellen Daten nachgetragen sind, d.h. insbesondere die Leistung (kW). Dieser Nachtrag kann bereits einige Wochen vor Ablegen der Prüfung postalisch erledigt werden und ist kostenlos. Ohne diesen Eintrag wird die praktische Prüfung nicht abgenommen.

Motorradspezifische Sicherheitsausrüstung

Sicherheitsausrüstung Kategorie A / A35 / A1 Motorräder ab 50 ccm und bis 11 kW Leistung

  • Motorradhelm (geprüft nach ECR Reglement 22)
  • Motorradhandschuhe
  • Motorradjacke und Motorradhose mit Protektoren
  • Motorradstiefel oder knöchelschützendes, festes Schuhwerk

Sicherheitsausrüstung Kategorie A1 Kleinmotorrad (45 km/h)

  • Motorradhelm (geprüft nach ECR Reglement 22)
  • Motorradhandschuhe oder Handschuhe aus reissfestem Material
  • Robuste Hose und Jacke aus reissfestem Material
  • Motorradschuhe oder knöchelschützendes, festes Schuhwerk

Die Schutzanforderungen an die Bekleidung müssen auch beim Tragen der Regenbekleidung erfüllt sein.

Prüfungsorte für praktische Motorradführerprüfung (Kat. A und A1)

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