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Anwaltskommission

Die Anwaltskommission erfüllt insbesondere folgende Aufgaben: 

  • Abnahme der Anwaltsprüfung und der Prüfung für Notare sowie die Durchführung der Eignungsprüfung oder des Gesprächs zur Prüfung der beruflichen Fähigkeiten für Angehörige von Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA
  • Erteilung des Rechtsanwaltspatents und des Notariatspatents
  • Führen des Anwaltsregisters des Kantons Schwyz sowie der Liste der An­ge­hö­ri­gen von Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA, die in der Schweiz unter ihrer ursprünglichen Be­rufs­be­zeich­nung ständig Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten dürfen
  • Gewährung der Einsicht in das Anwaltsregister des Kantons Schwyz und die Liste der Angehörigen von Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA sowie die Auskunftserteilung, ob eine Anwältin oder ein Anwalt im Anwaltsregister des Kantons Schwyz bzw. in der Liste der Angehörigen von Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA eingetragen ist und ob gegen sie oder ihn ein Berufsausübungsverbot verhängt ist
  • Aufsicht über die Anwältinnen und Anwälte, die auf dem Gebiet des Kantons Schwyz Parteien vor Gericht vertreten

Der Präsident der Anwaltskommission entbindet Anwältinnen und Anwälte vom Berufsgeheimnis und entscheidet darüber, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber zur Anwalts­prü­fung zugelassen wird.

Rechtliche Grundlagen

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