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Gesetze und Richtlinien

Gesetzsammlungen

Kantonales Recht

Bundesrecht

Im Weiteren wird auf die Homepage LexFind des Instituts für Föderalismus der Universität Freiburg hingewiesen, wo die verschiedenen Versionen von Gesetzestexten auf den Ebenen Bund und Kantone automatisch gesammelt und archiviert werden (ohne Garantie auf Vollständigkeit und Übereinstimmung der PDF-Dokumente mit den rechtlich massgeblichen Gesetzestexten).

Schwyzer Justizhandbuch

Das Handbuch richtet sich sowohl an Funktionsträger der kantonalen Justizbehörden wie auch an im Kanton tätige Rechtsanwälte und weitere Interessierte.

Das Justizhandbuch (210 Seiten, mit laminiertem Buchdeckel, Freirückenbroschur, Lesebändel und 13-teiligem Griffregister) kann für CHF 40.– (exkl. Porto/Verpackung) bei der Kantonsgerichtskanzlei bestellt werden.

Gerichtsgebühren

Unentgeltliche Rechtspflege

Betreibungsrechtliches Existenzminimum

In Bezug auf die Unterhaltsberechnung im Familienrecht bilden gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts die Richtlinien der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums den Ausgangspunkt der Bedarfsermittlung und der Ermittlung des gebührenden Unterhalts (BGE 147 III 265 E. 7.2).

Unterhaltsrechner

Der Unterhaltsrechner soll den Rechtssuchenden einen Anhaltspunkt für die Höhe der Unterhaltszahlungen in eherechtlichen Verfahren geben. Er ersetzt weder die Auseinandersetzung mit dem konkreten Einzelfall noch juristische Argumentation. Die Verwendung erfolgt ohne Gewähr.

Der Unterhaltsrechner basiert auf der Methode des betreibungsrechtlichen Existenzminimums mit Überschussverteilung (zweistufige Methode). Der Betreuungsunterhalt wird gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts nach der Lebenshaltungskostenmethode berechnet. Die Kinderkosten werden grundsätzlich im Verhältnis der Überschussanteile beider Eltern getragen. Eine andere Verteilung, z. B. bei alleiniger elterlicher Obhut und geringer Erwerbstätigkeit des obhutsberechtigten Elternteils, ist möglich. Eine allfällige Sparquote kann ausgeschieden werden.

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