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Siedlungsentwässerung

Die Siedlungsentwässerung hat in den letzten Jahrzehnten stark an Bedeutung gewonnen und bietet eine Vielzahl unterschiedlichster Herausforderungen. Die Vollzugshilfe Siedlungsentwässerung fasst die gesetzlichen Vorgaben, den heutigen Stand der Technik und die Vollzugspraxis in der Siedlungsentwässerung im Kanton Schwyz zusammen.

Vollzug

Die Vollzugshilfe gibt einen Überblick über geltende Gesetzesvorgaben und bestehende Richtlinien, Wegleitungen und Leitfäden und ergänzt diese, wo in der Anwendung Unklarheiten bestehen. Sie richtet sich insbesondere an die Aufsichts- und Vollzugsbehörde (Gemeinderat/Bauverwaltung), aber auch an private Fachleute mit Vollzugsaufgaben sowie an Ingenieure, Planer und Architekten.

Aufsichtspflicht der Gemeinden und Bezirke

Die Zuständigkeit für die Siedlungsentwässerung liegt bei den Gemeinden/ Bezirken. Gemäss geltender eidgenössischer Gewässerschutzgesetzgebung besteht eine grundsätzliche Verpflichtung, die Abwasseranlagen, d.h die öffentlichen Kanalisationen, wie auch die privaten Liegenschaftsentwässerungen, sachgemäss zu erstellen, fachgerecht zu betreiben, zu warten und in funktionstüchtigem Zustand zu erhalten.

Die rechtlichen Grundlagen für die Abgrenzung der Zuständigkeiten sowie weitere Definitionen und Auflagen werden im kommunalen Abwasserreglement festgelegt.

Ein wichtiger gesetzlicher Auftrag an die Gemeinden und Bezirke beinhaltet die Aufsichtspflicht gegenüber den privaten Liegenschaften. Eine periodische Überprüfung bringt auch für den Liegenschaftsbesitzer Vorteile mit sich. Allfällige Schäden können frühzeitig erkannt und saniert werden. Somit können teure Schadensfälle sowie Gewässer- oder Grundwasserverschmutzungen verhindert werden. Der Zustand der privaten Liegenschaftsentwässerung trägt wesentlich zur Qualität der Siedlungsentwässerung bei.

Wer trägt die Kosten?

Die Abwasserentsorgung muss selbsttragend und kostendeckend sein. Als Hilfsmittel sind Instrumente wie ein Anlagenkataster, eine Investitions- und Unterhaltsplanung sowie ein modernes, von anderen Kostenstellen unabhängiges Rechnungswesen unerlässlich.

Neben der Sicherstellung der Finanzierung sollten die Gebühren auch eine lenkende Wirkung entfalten. Wer durch Massnahmen an der Quelle, das heisst auf dem Privatgrundstück, für die Entlastung der ARA sorgt, soll auch finanzielle Vorteile haben.

Musterreglement Abwasser

Gemeinden und Bezirke müssen ein Abwasserreglement ausarbeiten. Dieses wird durch die kantonale Gewässerschutzfachstelle (Amt für Gewässer, AfG) vorgeprüft, durch die Stimmberechtigten erlassen und durch den Regierungsrat genehmigt (§9 EGzGSchG).

Beim Musterreglement Abwasser des Kantons handelt es sich um eine Empfehlung. Diese dient den Gemeinden und Bezirken als Grundlage zur Erstellung und/oder Revision des Abwasserreglements auf kommunaler Ebene. Die Gebührenordnung ist Bestandteil eines Abwasserreglements.

Die vorliegende Version des kantonalen «Musterreglement Abwasser» bedarf noch einer abschliessenden Prüfung durch den Preisüberwacher.

Merkblätter

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