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Entsorgung

Zu einer erfolgreichen Bekämpfung gehört die fachgerechte Entsorgung des Abfalls. Samenstände oder Wurzelteile können durch eine falsche Entsorgung weit verteilt werden. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur korrekten Entsorgung invasiver Problempflanzen.

Entsorgungsmöglichkeiten

Nach der Bekämpfung fällt meist Abfall in Form von Grüngut und/oder Wurzelmaterial an. Achten Sie darauf, dass möglichst keine Pflanzenreste liegengelassen werden oder verloren gehen. Unter Umständen entsteht ansonsten dort ein neuer Bestand. Entsorgungsmöglichkeiten sind folgende:

  • Kompostierung
  • Vergärung
  • Verbrennung
  • Deponierung

Fallen kleine Abfallmengen an, empfehlen wir die gesamte Menge in der Kehrichtverbrennungsanlage zu verbrennen. Bei grossen Mengen oder wo neben Grüngut auch Aushubmaterial anfällt, lohnt sich die Abfall-Trennung (mindestens Grüngut vom Aushubmaterial). Daher lohnt sich vor einem Aushub ein vorgängiges Mähen und einsammeln des Grünguts.

Der Cercle exotique (früher AGIN) hat eine Empfehlung zur Kompostierung und Vergärung von Grüngut invasiver Neophyten erstellt.

Bei schwierig zu bekämpfenden Problempflanzen wird zum Teil nach dem Entfernen des Grünguts auch der Boden ausgebaggert. Über den Umgang mit invasiven Neophyten belastetem Aushub hat die Cercle exotique ebenfalls eine Empfehlung erarbeitet:

Der Neophytensack: Neophyten korrekt und kostenlos entsorgen

Quelle: Cristina Perrenoud, Agentur Umsicht
Quelle: Cristina Perrenoud, Agentur Umsicht

Seit dem Frühjahr 2023 können kleinere Mengen an Neophyten im Kanton Schwyz in bestimmten Gemeinden gratis in einem speziellen Neophytensack entsorgt werden. Je nach Gemeinde können die 60 Liter Säcke direkt auf der Gemeindeverwaltung oder beim Werkhof bezogen werden. Die Entsorgung erfolgt gemeindeabhängig mit dem Hauskehricht oder direkt beim Werkhof. Informieren Sie sich über das Vorgehen in Ihrer Gemeinde.

Die Neophytensäcke dürfen nur für die Entsorgung invasiver Neophyten verwendet werden. Andere Abfälle, wie Hauskehricht oder Gartenabfälle, gehören in die dafür vorgesehene Entsorgung. Neophytensäcke, welche für die Entsorgung anderer Abfälle verwendet werden, können nicht abgeholt oder entgegengenommen werden. www.umwelt-zentralschweiz.ch/neophyten

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