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Konzept

Ein fachgerechter Umgang mit invasiven Neophyten bedarf einer optimalen Zusammenarbeit verschiedenster Akteure. Im Kanton Schwyz wurde dazu ein Neophyten-Regulierungskonzept erarbeitet, welches ein kantonsweit gültiges und breit abgestütztes Vorgehen definiert.

Neophyten-Regulierungskonzept

Aufgrund der Erfahrungen aus dem dreijährigen Pilotprojekt (2016-2018) wurde das neue Neophyten-Regulierungskonzept ausgearbeitet. Es formuliert neun Ziele zur künftigen Verhinderung des Auftretens invasiver Neophyten und definiert dazu Zuständigkeiten, Aufgaben und Schwerpunkte. Die zwei Schwerpunkte sind die Neophyten-Regulierung nach kantonaler Priorität und die konsequente Dokumentation der Massnahmen (Erfassung, Bekämpfung, Entwicklung). Eine Prioritätenmatrix zeigt auf, in welchen Gebieten welche Arten zu regulieren sind. Die Zuständigkeiten basieren auf den Erfahrungen des Pilotprojekts und wurden mit weiteren Akteuren erweitert. Die Gemeinden sind für die Erhebung und Regulierung invasiver Neophyten hauptverantwortlich. Dem Kanton obliegt die Koordination. Er behält die Oberaufsicht und unterstützt die Gemeinden. Die kantonale Unterstützung umfasst finanzielle Beiträge sowie Beratungs- und Koordinationsdienstleistungen. Unterstützungen müssen beim Kanton beantragt werden.

Das Regulierungskonzept beschränkt sich auf invasive Pflanzenarten. Invasive gebietsfremde Tierarten (Neozoen) werden insofern mitberücksichtigt, als dass diese in die Zuständigkeit des Kantons zugeordnet sind. Aufgrund periodischer Analyse der Situation, der Ziel-Evaluation oder neuen Erkenntnissen und Trends, wird sich auch das Neophyten-Regulierungskonzept weiterentwickeln und an neue Begebenheiten angepasst werden müssen.

Empfehlung an Akteure

Das Neophyten-Regulierungskonzept gilt als kantonsweite Basis und gibt die strategische Richtung vor. Es dient Akteuren, welche aktiv werden wollen, für die weitere Projektplanung. Für eine zielführende Planung wird folgendes Vorgehen empfohlen:

  1. Bestimmung einer zuständigen Person.
  2. Erstellung eines Detailkonzeptes, unter Berücksichtigung der Ausgangslage (finanziell, personell, vorhandene Bestände, Knowhow usw.).
  3. Einstellung eines entsprechenden Budgets.

Das Amt für Gewässer bietet bei der Erarbeitung fachlich und finanziell gerne Hand.

Kantonale Unterstützung

Für die Regulierung von invasiven Neophyten stellt der Kanton Schwyz finanzielle Unterstützungbeiträge zur Verfügung. Ausserdem leistet er weitere Dienstleistungen wie Beratungen, Aus- und Weiterbildungen, zur Verfügung stellen von Informationsmaterialien, Kontaktvermittlung usw. Bezirke, Gemeinden und weitere Organe können Unterstützungen mittels Formular beantragen. Die Regelung zum Erhalt von Unterstützungsbeiträgen definiert dazu die Eckpunkte. Das Vorgehen sieht folgendermassen aus:

  1. Gesuch frühzeitig dem Amt für Gewässer einreichen.
  2. Mit der Zusicherung seitens AfG kennt man das verfügbare Budget.
  3. Nach Ausführung der Massnahmen rechtzeitig mit dem AfG abrechnen.
  4. Gegebenenfalls weitere Massnahmen durchführen und Gesuche einreichen.

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