Prävention
Präventionsmassnahmen und die Sensibilisierung der Bevölkerung können das Etablieren oder die Weiterverbreitung invasiver Organsimen vermindern. Wird eine Verbreitung invasiver Organismen verhindert, müssen diese später nicht bekämpft werden.
Was kann ich tun?
Ein vollständiges Ausrotten aller invasiven Organismen ist längst nicht mehr möglich. Oftmals sind Problempflanzen im eigenen Garten ohne dass man die Pflanzen kennt. Durch eine gezielte Regulierung kann eine Verbreitung dieser Problemarten eingedämmt werden. Dazu ist jeder einzelne gefragt. Grundsätzlich sollen folgende Massnahmen durchgeführt werden:
- Melden Sie entdeckte Problempflanzen mittels Online-Formular. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde/Bezirk oder beim Kanton nach, wenn Sie einen seltsamen oder unbekannten Pflanzenbestand entdecken.
- Pflanzen Sie keine invasiven Neophyten an – einheimische Arten sind genauso schön und erfüllen ihre Aufgabe als Nahrung für Insekten weit besser. In der Broschüre Exotische Problempflanzen im Garten und einheimische Alternativen finden Sie mögliche Alternativpflanzen.
- Vorhandene Neophyten rechtzeitig entfernen und fachgerecht entsorgen:
- Problempflanzen nicht absamen lassen. Blütenstand vor der Samenreife abschneiden.
- Kein Pflanzenmaterial aus dem Garten in der freien Natur deponieren.
- Wurzeln und Samenstände im Kehricht entsorgen – nicht kompostieren.
Invasive Neophyten und deren Auswirkung
Schöne Blumen erfreuen nicht nur den Gärtner. Doch so manche Pflanze, so schön sie auch ist, hat weitreichende Folgen für Mensch und Umwelt. Die invasive amerikanische Goldrute hat ein extrem rasches Wachstum und produziert Unmengen von Flugsamen. Damit ist diese Pflanze in der Lage, innerhalb von wenigen Jahren flächendeckend einen Bestand zu bilden. Andere Pflanzen gehen dabei zu Grunde. Der folgende Animationsfilm wurde im Rahmen der Aktionstage «Arten ohne Grenzen» produziert und zeigt auf unterhaltsame und gleichzeitig eindrückliche Weise, zu was eine amerikanische Goldrute fähig ist.
Informationen zum Verkauf
Die Freisetzungsverordnung (FrSV) verbietet den Handel mit Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang 2.1 und Anhang 2.2 aufgeführt sind. Auf den Listen der invasiven und potenziell invasiven Neophyten stehen Pflanzen, die Probleme verursachen können und daher nicht verkauft werden sollten. Das Umweltschutzgesetz (USG) und die FrSV verpflichten Verkäufer, ihre Kunden bei handelbaren Arten aus diesen Listen über folgende Punkte zu informieren:
- Bezeichnung (Name des Organismus)
- Umweltbezogene Eigenschaften (wie verhalten sich die Organismen in der Umwelt)
- Bestimmungsgemässer Umgang
- Allfällige Schutzmassnahmen
Invasive aquatische Neobiota
Gebietsfremde Tiere und Pflanzen kommen auch in Gewässern vor und werden aquatische Neobiota genannt. Wenn sich diese Arten unkontrolliert ausbreiten, spricht man von invasiven aquatischen Neobiota. Oft werden sie unbemerkt durch den Menschen verbreitet und beispielsweise mit Booten, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer zum nächsten verschleppt.
Einige invasive Neobiota richten in Gewässern jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe an. Sie können Infrastrukturen beschädigen und einheimische Tier- und Pflanzenarten verdrängen. Sind diese Arten erst einmal in einem Gewässer angekommen, kann man sie kaum noch eindämmen. Vorbeugung ist somit die wichtigste Massnahme, denn die Zentralschweizer Gewässer sind bis jetzt noch wenig von solchen Arten betroffen.
Seit dem 1. August 2024 gilt im Kanton Schwyz eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) für immatrikulierte Schiffe, um der Verschleppung dieser Arten entgegenzuwirken. Im Lauerzersee und Wägitalersee dürfen seit dem 1. Juni 2025 ausserdem nur noch immatrikulierte Schiffe mit Stationierungsort des jeweiligen Sees einwassern.
Alle Informationen zur SMRP und wie Sie als Gewässernutzer mithelfen können, erhalten Sie auf der Website der Umwelt Zentralschweiz .
Pack keine Risiken ein!
Pflanzen und Tiere, die als Souvenir aus den Ferien mitgebracht werden, können gefährlich sein. 75 % der problematischen Pflanzenarten wurden als Zierpflanzen in die Schweiz eingeführt.- Wenn sich eingeführte Tiere in der Schweiz übermässig ausbreiten, kann dies für die Umwelt schwere Folgen haben. 18 von 20 problematischen Wirbeltierarten wurden bewusst eingeführt und haben sich danach in der freien Wildbahn vermehrt.
- 2006 zählte der Bund 107 Problemarten und listete über 800 etablierte gebietsfremde Arten auf. Heute dürften es deutlich mehr sein. Eingeführte Pflanzen, Tiere und andere Lebewesen können negative Auswirkungen auf die Umwelt, die Biodiversität, aber auch auf den Menschen haben.
«Pack keine Risiken ein! Schütze dich und deine Umwelt»: Welche Risiken von eingeführten Pflanzen und Tiere ausgehen können, erfahren Sie auf www.riskiers-nicht.ch. Reisende erhalten dort zudem weiterführende Informationen zur richtigen Einfuhr von Tieren und Pflanzen. Das Merkblatt Pack keine Risiken ein! fasst ausserdem die wichtigsten Informationen und Fakten zusammen.
Asiatische Hornissen
Seit der ersten Sichtung im Jahr 2017 stieg die Anzahl Funde der gebietsfremden Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) in der Schweiz deutlich an und wurde 2024 auch erstmals im Kanton Schwyz gesichtet. Bitte melden Sie Sichtungen von Asiatischen Hornissen und deren Nestern auf der Meldeplattform.
- Zentralschweizer Merkblatt Asiatische Hornisse
- Allgemeine Informationen zur Asiatischen Hornisse
- Verbreitungskarte
Invasive Stechmücken
Invasive Stechmückenarten wie die Asiatische Buschmücke und die Tigermücke breiten sich zunehmend aus. Die Zahl der Nachweise dieser Arten in der Schweiz steigt stetig, insbesondere in wärmeren Regionen und entlang wichtiger Verkehrsachsen. Da sich ihre Verbreitung dynamisch verändern kann und klimatische Bedingungen sowie Transportwege ihre Ansiedlung begünstigen, ist eine kontinuierliche Überwachung besonders wichtig. Ein kantonales Monitoring von 2019 bis 2021 sowie die Ergebnisse des Monitorings im Jahr 2025 zeigen, dass die Asiatische Buschmücke im Kanton Schwyz bereits weit verbreitet ist, während die Tigermücke bisher nicht nachgewiesen werden konnte.
- Schlussbericht Monitoring 2025
- Schlussbericht Monitoring 2021
- Schlussbericht Monitoring 2020
- Schlussbericht Monitoring 2019
Helfen Sie mit, die Ausbreitung zu überwachen, und melden Sie Sichtungen von verdächtigen Mücken auf der Meldeplattform.
Weitere Informationen zu gebietsfremden und invasiven Mücken finden Sie unter www.umwelt-zentralschweiz.ch.
Merkblätter
- AGIN Empfehlung: Einschränkungen beim Verkauf gebietsfremder Problem-Pflanzen
- Bau- und Gartenabfälle bei Befall mit invasiven Ameisen
- Der Buchsbaumzünsler
- Exotische Problempflanzen
- Invasive Neophyten im Verkauf
- Neophyten auf Baustellen
- Plattwürmer - Leitfaden
- Rotwangen-Schmuckschildkröten
- Stoppt die asiatische Tigermücke!
- Unsere Gewässer sind keine Aquarien
- Verwechlungsgefahr asiatischer Laubholzbockkäfer