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Integrationspolitik

Aktive Unterstützung bei der Integration geht im Kanton Schwyz auf das Jahr 1964 zurück. Am 11. September 1964 wurde in Einsiedeln ein Verein unter dem Namen «Arbeitsgemeinschaft für die Betreuung der ausländischen Arbeitnehmer» (AGBAS) gegründet. Die Initiative kam von Arbeitgebern, die ihre ausländischen Arbeitskräfte, damals vor allem Italiener, bei der Integration unterstützen wollten. Von Anfang an wurde der Verein von der Wirtschaft, den Gemeinden und dem Kanton getragen und hatte das Ziel die Beziehung zwischen der einheimischen und ausländischen Bevölkerung zu stärken und die einheimische Bevölkerung über die Probleme der Auswanderung zu orientieren.

Im Zuge der Intensivierung von staatlichen Integrationsmassnahmen anfangs der 2000er Jahre änderte der Verein seinen Namen zu KomIn, dem noch heute existierenden und eine wichtige Rolle bei der Integrationsunterstützung spielenden Kompetenzzentrum für Integration.

Aufgrund des Integrationsberichtes, den der Kantonsrat am 25. Oktober 2006 zustimmend zur Kenntnis genommen hatte, wurden zusätzliche Massnahmen ergriffen.

Am 1. Januar 2008 traten das kantonale Gesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz sowie die dazugehörige Vollzugsverordnung in Kraft. Diese legen die Grundsätze für die Integration im Kanton fest.

Da Integration vor Ort in der Gemeinde stattfindet, tragen die Gemeinden eine grosse Verantwortung für die Realisierung integrationsfördernder Massnahmen.

Die kantonale Fachstelle für Integration unterstützt die Gemeinden. Zusätzlich hat sie, aufgrund der Zunahme der Anzahl Personen im Asylbereich, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden kantonale Massnahmen ergriffen, insbesondere bei der beruflichen Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen.

Nach § 2 Abs. 3 des kantonalen Migrationsgesetzes setzt der Regierungsrat eine Kommission für Integrationssfragen ein. Diese schlägt Massnahmen vor und gibt Impulse, damit die verschiedenen öffentlichen und privaten Akteure Integration zielgerichtet verfolgen können.

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