Navigieren im Kanton Schwyz

Rechtliche Grundlagen

Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) legt fest:

  • 1 Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz.
  • 2 Die Integration soll längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben.
  • 3 Die Integration setzt sowohl den entsprechenden Willen der Ausländerinnen und Ausländer als auch die Offenheit der schweizerischen Bevölkerung voraus.
  • Es ist erforderlich, dass sich Ausländerinnen und Ausländer mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen und insbesondere eine Landessprache erlernen.

Die vollständigen Gesetzesvorlagen finden sich unter:

Bund

Kanton

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken