Rechtliche Grundlagen
Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) legt fest:
- 1 Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz.
- 2 Die Integration soll längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben.
- 3 Die Integration setzt sowohl den entsprechenden Willen der Ausländerinnen und Ausländer als auch die Offenheit der schweizerischen Bevölkerung voraus.
- 4 Es ist erforderlich, dass sich Ausländerinnen und Ausländer mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen und insbesondere eine Landessprache erlernen.
Die vollständigen Gesetzesvorlagen finden sich unter:
Bund
- Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration
- Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)