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Integrationsprogramm

Seit dem 1. Januar 2014 regeln Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen (KIP). Als Ergänzung zur Integration im Rahmen der bestehenden Regelstrukturen (z. B. Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt) schliesst die spezifische Integrationsförderung vorhandene Lücken und unterstützt die Regelstrukturen in der Wahrnehmung ihres Integrationsauftrags.

Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 934/2023 das Kantonale Integrationsprogramm für die Jahre 2024 – 2027 genehmigt. Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements wurde beauftragt, die Programmvereinbarung mit dem Staatsekretariat für Migration zu unterzeichnen.

 

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