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Krebsregistrierung

Seit Inkrafttreten des neuen Krebsregistrierungsgesetztes (KRG) am 1. Januar 2020 müssen alle Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und private/öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens, welche Krebs diagnostizieren oder behandeln, definierte Angaben zu spezifizierten Krebsarten an die kantonalen Krebsregister oder das nationale Kinderkrebsregister (KiKR) melden. Damit sollen Krebserkankungen in der ganzen Schweiz vollzählig und einheitlich erfasst werden.

Zum ersten Mal wurden die Daten zu Krebsneuerkrankungen im Kanton Schwyz in einem Jahresbericht veröffentlicht.

Rechtliche Grundlagen

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