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Ambulante psychiatrische Versorgung

Psychiatriekonkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug - Triaplus AG

Das Psychiatriekonkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug hat zum Ziel, der Bevölkerung ein vernetztes und patientenorientiertes Angebot bereitzustellen und die Zusammenarbeit unter den verschiedenen Leistungserbringern zu optimieren.

Seit dem 1. Januar 2018 sind die ambulanten psychiatrischen Dienste des Kantons Schwyz unter dem Dach einer neuen Trägerschaft, der Triaplus AG, vereint. Diese stellt im Auftrag der Kantone Uri, Schwyz und Zug die ambulante, teilstationäre und stationäre psychiatrische und psychotherapeutische Grundversorgung der Bevölkerung sicher.

Ambulante Psychiatrie und Psychotherapie (APP) Schwyz

Die Triaplus AG betreibt im Auftrag des Psychiatriekonkordats der Kantone Uri, Schwyz und Zug die Ambulante Psychiatrie und Psychotherapie Schwyz mit den Fachstellen:

  • Sozialpsychiatrie / Psychotherapie
  • Suchtfragen
  • gesundheit schwyz - Gesundheitsförderung und Prävention
  • Einzel-, Paar- und Familienberatung
  • Kontaktstelle Selbsthilfe

und den Standorten Goldau, Einsiedeln und Lachen.

Zu ihrem Angebot gehören Auskünfte und Beratung zu den Themen psychische Erkrankung, Prävention und Frühintervention sowie ambulante und teilstationäre Behandlung. Weiter bieten sie Menschen mit Beziehungsstörungen, Depressionen, Abhängiskeits- und Suchterkrankungen, psychisch bedingten Schmerzen sowie anderen psychischen Problemen und psychiatrischen Erkrankungen eine angemessene und wirksame Behandlung.

Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) Schwyz

Die Triaplus AG betreibt im Auftrag des Psychiatriekonkordats der Kantone Uri, Schwyz und Zug die Kinder- und Jugendpsychiatrie Schwyz mit den Standorten Goldau und Lachen. Diese dient der Sicherstellung der ambulanten sozialpsychiatrischen Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Ihre Aufgabenschwerpunkte sind die Abklärung, Beratung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ferner informiert sie die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit mit der Zielsetzung, Vorurteile gegenüber psychisch kranken Kindern und Jugendlichen abzubauen und deren Integration zu fördern.

Ambulante Psychiatrische Spitex

Die Pflegefachpersonen der Spitex unterstützen Menschen mit psychischen Problemen in ihrer gewohnten Umgebung. Dadurch ermöglichen sie – zusammen mit anderen sozialen und medizinischen Angeboten – ein Leben mit grösstmöglicher Selbstständigkeit und Lebensqualität.

Der Flyer Ambulante Psychiatrische Pflege informiert über das Leistungsangebot, die Rahmenbedingungen, Einsatzzeiten und Kosten und enthält die Kontaktadressen der einzelnen Spitexorganisationen. Weitere Informationen sind verfügbar unter spitexsz.ch

Tarif ambulante psychologische Psychotherapie

Am 19. März 2021 hat der Bundesrat entschieden, dass psychologische Psychotherapeuten künftig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig und auf eigene Rechnung tätig sein können. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Die Änderungen traten am 1. Juli 2022 in Kraft. Der Bundesrat hat damit einen Systemwechsel vom sogenannten Delegationsmodell – bei dem die Therapeuten unter ärztlicher Aufsicht arbeiten – zum Anordnungsmodell beschlossen. Damit Psychotherapeuten selbständig gegenüber der OKP abrechnen können, wird ein Tarif für die psychologische Psychotherapie benötigt.

Eine Einigung betreffend Tarif konnte bis am 1. Juli 2022 nicht zwischen allen Tarifpartnern gefunden werden. Damit die psychologischen Therapeuten ab diesem Datum ihre Leistungen trotzdem abrechnen können, hat der Kanton Schwyz – im Sinne einer vorsorglichen Massnahme - einen provisorischen Tarif für Leistungen der psychologischen Psychotherapie von CHF 2.58 pro Minute festgesetzt. Dieser gilt bis zur Festsetzung oder Genehmigung eines definitiven Tarifs oder bis zur Genehmigung eines schweizweiten Tarifs durch den Bundesrat.

Früherkennung und Frühintervention bei suchtbedingten Störungen

Der seit dem 1. Juli 2011 geltende Artikel 3c des Betäubungsmittelgesetzes dient der Früherkennung und Frühintervention bei suchtbedingten Störungen, dies mit spezieller Berücksichtigung der Kinder und Jugendlichen. Amtsstellen und Fachleute im Erziehungs-, Sozial-, Gesundheits-, Justiz- und Polizeiwesen haben die Befugnis, den vom Kanton bezeichneten Stellen Kinder und Jugendliche zu melden, bei denen suchtbedingte Störungen festgestellt oder vermutet werden.

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat die Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) Schwyz, sowie die Ambulante Psychiatrie und Psychotherapie (APP) Schwyz als Meldestellen bezeichnet.

Das Instrument der Meldebefugnis erlaubt es, Kinder und Jugendliche in Bezug auf ihre Gefährdung im Umgang mit Suchtmitteln abzuklären, ohne bereits die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bemühen zu müssen. Die Suchtfachpersonen der Meldestellen leiten nach erfolgter Abklärung, wenn notwendig, die geeigneten Massnahmen ein.

Online-Beratung zu Suchtfragen

Das vom Kanton Schwyz mitfinanzierte Onlineportal Safe Zone umfasst ein thematisch breit ausgerichtetes Angebot zu Suchtfragen und spricht Jugendliche, Erwachsene, Betroffene sowie Angehörige an. Ratsuchende erhalten die Möglichkeit, aus verschiedenen E-Beratungsformen die Passende zu wählen und dabei ihre Anonymität zu wahren.

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