Navigieren im Kanton Schwyz

Beurteilungsreglement

Informationen für Erziehungsberechtigte

Ab Schuljahr 2023/24 oder spätestens ab Schuljahr 2024/25 wird im Kanton Schwyz an den Volksschulen das neue Beurteilungsreglement umgesetzt. Für die Erziehungsberechtigten stehen folgende Informationen zur Verfügung:

Informationen und Materialien für Lehrpersonen

Für die Lehrpersonen stehen folgende Dokumente zur Verfügung.

Standortgespräch

Jährlich findet zwischen Oktober und März ein Standortgespräch statt. Die Klassenlehrperson führt mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten ein förderorientiertes Standortgespräch nach kantonalen Vorgaben. Es wird gezielt auf die vergangene Beurteilungsperiode zurückgeschaut und ein Ausblick auf die weitere Schullaufbahn vorgenommen. «Wo stehe ich», «Wo will ich hin» und «Was sind meine nächsten Schritte um das Ziel zu erreichen» stehen im Vordergrund.

Zeugnis

Im Zeugnis werden die summativen Leistungen der Beurteilungsperiode abgebildet. Im Zyklus l und ll wird ein Jahreszeugnis abgegeben. Im Zyklus lll ein Semesterzeugnis.

Das Zeugnis umfasst die überfachlichen Kompetenzen (personale, soziale und methodischen Kompetenzen), welche mit einem Prädikat abgebildet werden und die fachlichen Kompetenzen, welche mit einer Note ausgewiesen werden.

Schullaufbahnentscheide und Massnahmen

Während der Schullaufbahn eines Kindes können unterschiedliche Schullaufbahnentscheide und Massnahmen getroffen werden.

Gesuch um individuelle Lernzielanpassung, (Teil-)Notenbefreiung und Fachbefreiung

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken